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Wohnraum-Angebote immer an den Landkreis

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Von: red Redaktion

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Gießen (pm). Wer Wohnraum für Menschen aus der Ukraine anbieten möchte, sollte sich grundsätzlich bei der Wohnraumbörse der Kreisverwaltung melden. Darum haben die Verantwortlichen des Landkreises Gießen in einer Pressemitteilung gebeten.

Der Hintergrund: Auch einige Initiativen, Kirchen und Vereine haben Wohnraum-Aufrufe gestartet. Viele von ihnen haben selbstständig Menschen aus der Ukraine geholt. Der Landkreis und die Kreiskommunen bringen dagegen gemeinsam vor allem Menschen unter, die wöchentlich durch das Land Hessen zugewiesen werden. Diese kommen zentral über die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Kreisverwaltung an. Teilweise sind dieselben Wohnraumangebote an mehreren Stellen aufgenommen worden - dies erschwert dann den Überblick und die passende Zuweisung.

Alle Angebote für Wohnraum sollten per E-Mail an den Landkreis gemeldet werden. Die aktuelle E-Mail-Adresse dafür lautet gu@lkgi.de.

An diese Adresse können auch Initiativen schreiben und mitteilen, wenn sie selbstständig und unabhängig von den Zuweisungen des Landes Menschen aus der Ukraine untergebracht haben. Wichtig ist dann die Auskunft, wie viele Menschen wo ein Quartier bekommen haben. »Auf diese Weise können wir abgleichen und vermeiden, dass es durch Doppelmeldungen zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Menschen kommt«, erklärt Sozialdezernent Hans-Peter Stock.

Der Landkreis sammelt alle Angebote für Unterkünfte und gibt diese wöchentlich an die Kommunen weiter, die die Abstimmung vor Ort übernehmen und dabei auch prüfen, welche angekommenen Menschen wo am besten einziehen können. Dabei werden auch die ehrenamtlichen Unterstützungsangebote vor Ort berücksichtigt.

Lange Wartezeiten Ende der Woche

Besuche bei der Ausländerbehörde des Landkreises Gießen sollten am besten montags bis mittwochs erfolgen, da es zum Ende der Woche durch die Zuweisungen geflüchteter Menschen durch das Land zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass Wartezeiten teilweise auch andere Bereiche betreffen, weil Personal teilweise die Ausländerbehörde sowie den Fachdienst Migration verstärkt.

Bei der Registrierung besteht für Geflüchtete auch die Möglichkeit zur Eröffnung eines Sparkassenkontos. Dies erleichtert und beschleunigt die Auszahlung von Leistungen. Wer noch kein Konto eröffnet hat, kann dies nachholen - ein mehrfacher Besuch der Kreiskasse zum Abholen von Bargeld ist so nicht mehr nötig.

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