Jüdin mit Krofdorfer Wurzeln 1941 in Hadamar ermordert
Wettenberg (so). Bertha Schmitt, in Krofdorf geborene Simon, Jüdin und als geisteskrank von 1931 an dauerhaft in Anstalten eingewiesen, wurde 1941 in Hadamar ermordet. Sie steht exemplarisch für den Umgang mit Juden im Rahmen von »T4«, bei ihr verknüpft sich Individualgeschichte mit Systemgeschichte. Eine Spurensuche von Dr. Bernd Greiten und Manfred Schmidt.
Als am Sonntag auf dem Kirchhof von Krofdorf-Gleiberg der Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird, rückt auch Bertha Schmitt in den Fokus. Die aus der Krofdorfer Talstraße stammende Frau wurde nach Jahren in wechselnden psychiatrischen Einrichtungen in Südhessen 1941 in Hadamar ermordet – dies im Rahmen der so genannten »T4«-Aktionen der Nationalsozialisten. »T4« steht für die systematische Ermordung von mehr als 70 000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in den Jahren 1940 und 1941 in sechs dafür eigens eingerichteten Anstalten. Der Begriff leitet sich her von der Tiergartenstraße 4 in Berlin, dem Sitz der »Zentraldienststelle T4«, einer Tarnorganisation, die mit der Durchführung des so genannten Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten im gesamten damaligen Deutschen Reich betraut war, das auch mit der »Vernichtung lebensunwerten Lebens« oder »Aktion Gnadentod« be- und umschrieben wurde.
Detail- und kenntnisreich
Bertha Schmitts Schicksal haben die lokalhistorisch interessierten Manfred Schmidt aus Krofdorf-Gleiberg und Dr. Bernd Greiten aus Wißmar aufgearbeitet im Kontext der Stolperstein-Initiative, die in Wettenberg vor bald zwei Jahren ihre Arbeit aufgenommen hat. Detail- und kenntnisreich zeichnen sie am Leben von Bertha Schmitt nach, wie ab 1936 etwa Pflegesätze für die Anstaltspatienten gemindert, wie Pflegepersonal gekürzt und die Versorgung der Patienten systematisch reduziert, mithin verschlechtert, sowie wie eine kirchliche Einrichtung wie die Nieder-Ramstädter Diakonie von den Nazis bedrängt wurde. Dabei haben sie erstaunliche Erkenntnisse gewonnen, denn Bertha Schmitt steht für die weniger bekannte Opfergruppe der jüdischen Psychiatriepatienten, die im Rahmen einer Sonderaktion im Rahmen von T4 ermordet wurden.
Die von Manfred Schmidt zusammengestellten biografischen Daten: Bertha Schmitt wurde gestern vor 130 Jahren, am 7. November 1884, in der Krofdorfer Talstraße 15 als drittes von acht Kindern der jüdischen Familie Jakob Simon geboren. Diese lebte ab 1879 in Krofdorf; Vater Jakob war Schuhmachermeister; die Kinder besuchten allesamt die örtliche Volksschule. Bertha Simon heiratete 1914 den aus Mannheim stammenden und zwölf Jahre älteren evangelischen Tapezierermeister Karl Schmitt, lebte mit diesem in Frankfurt. Ab ihrem 30. Lebensjahr gab es erste Anzeichen einer geistigen Erkrankung, die sich im Verlauf der nächsten Jahre zu einer paranoiden Psychose entwickelte. 1919 wurde sie nach heftigem Streit mit ihrem Ehemann erstmals in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Von 1931 an folgte eine nur von einigen kurzen Aufenthalten in der Familie unterbrochene ständige Unterbringung in geschlossenen Anstalten, den damals so genannten Heil- und Pflegeanstalten. 1934 folgte auf Wunsch von Karl Schmitt die Scheidung. Stationen der kranken Frau waren neben anderen Hadamar, Katzenelnbogen und Alzey, die Nieder-Ramstädter Diakonie, Goddelau und zuletzt eben erneut Hadamar.
Dr. Bernd Greiten: »Die Forschungen machen es jetzt möglich, im Einzelfall nachzuvollziehen, was es bedeutete, der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus ausgesetzt zu sein und was das konkret heißt: Verfolgung und Vernichtung.«
»Doppeltes Stigma«
Dabei haben Greiten und Schmidt Besonderheiten konstatieren können hinsichtlich der Behandlung und letztlich der Ermordung von Juden im Rahmen des Euthanasie-Programms. Diese nahmen dort eine besondere Stellung ein, wurden als Gruppe besonders behandelt. Ihr doppeltes Stigma: Jüdisch und geisteskrank. Damit traf sie der nationalsozialistische Vernichtungswahn mit voller Wucht; allein schon die jüdischen Wurzeln bedeuteten das Todesurteil. Der Journalist und NS-Forscher Ernst Klee konstatiert in seinen »Dokumenten zur Euthanasie«: »Im Gegensatz zu den arischen Geisteskranken ist es bei den jüdischen Geisteskranken unwichtig, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht; Jude zu sein ist Grund genug, sie umzubringen«.
Bernd Greitens und Manfred Schmidts Befund: Der Umgang mit jüdischen Anstaltspatienten ab 1940 »war die vorweggenommene ›Endlösung»«.
Jüdische Anstaltspatienten, so belegen die Unterlagen, wurden von 1937 an gesondert untergebracht, weil es den arischen Geisteskranken angeblich nicht zuzumuten sei, zusammen mit den jüdischen untergebracht zu sein. Zudem wurden ab 1938 jüdische Patienten aus der öffentlichen Fürsorge ausgeschlossen. Das betraf auch Bertha Schmitt. Die vorliegenden Akten machen es Greiten und Schmidt möglich, diesen Vorgang im Einzelnen nachzuvollziehen. 1940 lief die Aktion T4 an, im Februar 1941 wurde Bertha Schmitt von Goddelau via Heppenheim nach Hadamar gebracht und dort gemeinsam mit weiteren 326 jüdischen Anstaltspatienten vergast.
Die Legende von Cholm
Nicht zuletzt wurde der Mord an jüdischen Anstaltspatienten von den Tätern mit einer Legende, mit Betrug und Fälschungen verschleiert, die bis heute in den amtlichen Unterlagen jener Jahre nachzuvollziehen ist.
Die Nazis versuchten, die Menschen namen- und spurenlos zu vernichten und arbeiteten bewusst mit manipulierten Dokumenten: Den Angehörigen respektive mit der Vormundschaft Betrauten wurde mitgeteilt, die Patienten seien »in eine den Juden vorbehaltene Anstalt verlegt« worden und dort verstorben. So wurden in Berlin in der T4-Zentrale erstellte Todesnachrichten versendet über die Post in Cholm im damals besetzten Polen an der ukrainischen Grenze. Nur: Ein Standesamt von Cholm gab es ebensowenig wie eine psychiatrische Einrichtung ebendort – wenngleich eine »Irrenanstalt Cholm« als Fiktion geschaffen wurde und in Bertha Schmitts Krofdorfer Geburtseintrag in den Standesamts-Unterlagen nachgetragen ist: »Gestorben 396/1941 Standesamt Cholm.«
In der Person von Bertha Schmitt spiegeln sich also übergreifende Strukturmerkmale der NS-Vernichtungssystematik wider, verknüpft sich Individual- mit Systemgeschichte, wie es Greiten und Schmidt formulieren. Die Jüdin steht exemplarisch für den Umgang mit »Volljuden«, wie es die Nürnberger Rassegesetze der Nazis formulierten, innerhalb der so genannten T4-Aktion.
Dies hat in dieser Form in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang womöglich keinen Niederschlag gefunden. Die beiden Wettenberger Spurensucher haben jedenfalls keine vergleichbare Dokumentation gefunden. Zugleich wirft Bertha Schmitts Schicksal ein Schlaglicht auf die Pflege- und Psychiatriegeschichte des »Dritten Reiches«.
Der kluge, erhellende sowie solide recherchierte Beitrag von Manfred Schmidt und Dr. Bernd Greiten soll im kommenden Frühling in den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins vollumfänglich publiziert werden.

