Ein Schild an der Burg gibt Verhaltensregeln vor. FOTO: SO
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Drohnenflüge an Burg Gleiberg sind untersagt
- vonRüdiger Soßdorfschließen
Wettenberg(so). Der Gleibergverein als Eigentümer der Burganlage hat eine Entscheidung getroffen und das Überfliegen der Burg mit Drohnen untersagt. Seit wenigen Tagen stehen neue Schilder an den Aufgängen. Sie weisen darauf hin, dass Drohnenfliegerei nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Eigentümers zulässig ist. Mit dieser Maßnahme reagiert der Gleibergverein auf Beschwerden aus den Reihen der Anwohner auf dem Gleiberg und zieht Konsequenzen aus einem Streit um einen Drohnenflug nahe der Burg, der eskalierte und zu einer tödlichen Messerstecherei führte.