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Weiterer Schritt zum Ausbau der Windenergie

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Von: Redaktion

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Die Landesregierung hat dem Bau weiterer Windräder zugestimmt – mit einer Ausnahme. Doch der endgültige Beschluss wird erst im November gefasst.

Die hessische Landesregierung hat die rechtliche Basis für den weiteren Ausbau der Windenergie in Mittelhessen geschaffen. Wie Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir mitteilt, hat das Kabinett am Montag dem im November 2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossenen Teilplan Energie zugestimmt. »Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Mittelhessen«, sagte Gießens Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich nach dem Beschluss.

Im Landkreis Gießen sind es drei Vorrangflächen Windenergie, teilweise wird dort auch schon gebaut: Bei Königsberg sollen bis zu fünf Anlagen vornehmlich auf privatem Grund entstehen. Die Städte Allendorf und Staufenberg sowie die Gemeinden Buseck, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Rabenau und Reiskirchen planen einen interkommunalen Windpark auf Staufenberger Gemarkung an der Grenze zu Fronhausen. Hinzu kommt der im Bau befindliche Windpark Grünberg (Foto).

Bis 2050 Strom und Wärme durch erneuerbare Energien Eine Bedingung für die Genehmigung des Teilregionalplans (TRP) gibt es jedoch: Das darin enthaltene Vorranggebiet »Braunfels-Philippstein« im Lahn-Dill-Kreis mit einer Größe von 16 Hektar soll gestrichen werden. Der Grund: Von einem möglichen Bau betroffen wäre ein Vogelschutzgebiet.

Der TRP beinhaltet eine detaillierte Flächenvorsorge für Anlagen erneuerbarer Energien. Ziel ist es, bis 2050 den gesamten Bedarf der Region an Strom und Wärme durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür sind mit rund 43 000 Hektar – acht Prozent der Regionsfläche – die Flächen festgelegt, die für den Bau von Windenergieanlagen, den Einsatz von Freiflächenphotovoltaik oder Biomasse genutzt werden können.

130 Vorranggebiete ausgewiesen Im Schwerpunkt setzt sich der Plan mit dem Nutzen von Windenergie auseinander, da diese das größte Potenzial in der erneuerbaren Stromerzeugung biete, sagt Regierungspräsident Ulrich. Auf einer Fläche von 12 100 Hektar – 2,2 Prozent der Regionsfläche – sind fast 130 Vorranggebiete ausgewiesen, um Windenergie zu nutzen. Ausschließlich dort können Anlagen gebaut werden.

In die Pläne seien mehr als 50 Einzelkriterien einbezogen, um raumverträgliche und wirtschaftliche Vorranggebiete ausweisen zu können, teilt das Regierungspräsidium mit. Hierzu zählen beispielsweise Abstände zu Siedlungen, die Berücksichtigung windenergieempfindlicher Vogelarten bis hin zu Aspekten der Denkmalpflege und Flugsicherung. Gegen den Bau der Windkraftanlagen hatte sich dennoch Protest geregt, wofür vor allem die rund 7500 Einzelanträge stehen. Regionalversammlung am 8. November

Der Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen wurde im November 2011 gefasst. Nach zahlreichen Ausschusssitzungen und Gesprächsrunden, Infoveranstaltungen in den Landkreisen sowie mit Bürgerinitiativen, zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen 2013 und 2015 wurde der vom RP Gießen erarbeitete Plan im November 2016 von der mittelhessischen Regionalversammlung beschlossen.

Die muss sich nach dem Kabinettbeschluss in ihrer Sitzung am 8. November mit der Genehmigungsentscheidung befassen und darüber beschließen. Erst wenn der Plan im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht wird, tritt er endgültig auch in Kraft.

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