Wegen Krankheit nachmittags dicht

Weil drei von sieben Erzieherinnen krank sind, gibt es in der Kita »Kunterbunt« in Saasen seit Anfang November keine Nachmittagsbetreuung. Die Eltern sind sauer.
Eigentlich ist die Kindertagesstätte »Kunterbunt« in Saasen von 7 Uhr morgens bis 16 Uhr am Nachmittag geöffnet. Eltern, die für ihre Kinder das Spätbetreuungsmodul gewählt haben, dürfen sich mit dem Abholen sogar noch eine halbe Stunde länger Zeit lassen. Seit Anfang November allerdings liegt das Nachmittagsangebot auf Eis, die Betreuung endet um 14 Uhr. Der Grund: kranke Erzieherinnen. Die Eltern sind sauer.
»Viele von uns sind auf die Nachmittagsbetreuung angewiesen«, sagt Antonia Esch, Vorsitzende des Elternbeirates. Die vergangenen 20 Monate hätten die berufstätigen Mütter und Väter ohnehin schon vor große Herausforderungen gestellt. Die jetzige Situation sei für sie eine weitere enorme Belastung. Derzeit helfen sich die betroffenen Eltern gegenseitig. Und wer kann, greift auf Oma und Opa zurück. »Einige bauen aber auch Minusstunden auf«, sagt Esch.
Verärgert sind die Eltern nicht ausschließlich über das fehlende Betreuungsangebot am Nachmittag. Sie werfen Bürgermeister Dietmar Kromm mangelnde Kooperationsbereitschaft vor. Denn der Notfallplan der Kita bei krankheitsbedingtem Personalmangel sieht neben einer Verkürzung der Betreuungszeit auch andere Optionen vor, etwa, dass Mütter und Väter die Erzieherinnen bei der Arbeit unterstützen. Dieses Angebot habe die Elternschaft gemacht, sagt Esch.
Gescheitert ist eine Umsetzung offenbar an den laut Kinderförderungsgesetz vorgeschriebenem Mindestbedarf an Fachkraftstunden. Denn von den eigentlich in der Kita beschäftigten sieben Erzieherinnen (207,33 Fachkraft- und zehn Leitungsstunden), sind drei krank. Die vier Verbliebenen werden mit ihrer Arbeitszeit (insgesamt 99,33 Fachkraft- und zehn Leitungsstunden) laut Verwaltungschef für die 40 Mädchen und Jungen gebraucht, die von 7 bis 14 Uhr in die Kita kommen. »Diese Kinder haben einen Mindestbedarf von 111,33 Fachkraftstunden«, eine Aufteilung des verbliebenen Personals hätte die komplette Schließung einer Gruppe bedeutet, so Kromm. Die Einrichtungsleitung habe sich aber nach Rücksprache mit dem Träger dazu entschlossen, allen weiterhin den Besuch der Kindertagesstätte zu ermöglichen.
Auch die Option, kurzfristig aus anderen Kitas Personal zu rekrutieren, ist offenbar abgewogen, aber aus zwei Gründen verworfen worden. »Die personelle Situation ist aktuell auch in den anderen Einrichtungen angespannt. Es wäre nicht möglich gewesen, eine feste Fachkraft für die notwendige Zeit umzusetzen«, sagt Kromm. Außerdem habe sich die Kommune als Träger aufgrund der Corona-Pandemie dafür entschieden, auch unter Regelbedingungen des Kita-Betriebs kein Personal hin- und herzuschieben, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Eingängige Begründungen, aber den betroffenen Saasener Eltern hilft das nicht weiter. »Sie fühlen sich im Stich gelassen«, sagt die Elternbeiratsvorsitzende. Doch sie müssen sich mit der Situation arrangieren. Wie lange die dauern wird, ist offen. Nach aktuellem Stand soll ab 29. November wieder alles normal laufen. Doch laut Esch sei der Termin bereits einmal verschoben worden. Das genannte Datum sicher zusagen kann der Bürgermeister nicht. »Wir haben leider keinen Einfluss darauf, wann Mitarbeitende ausfallen beziehungsweise zurückkehren«, so Kromm.
Die Eltern möchten nun zumindest nicht für eine Leistung bezahlen, die gar nicht erbracht wurde. Deshalb habe man um Rückerstattung der Beiträge gebeten, sagt Esch. Zunächst schriftlich und ein weiteres Mal bei der Sitzung des Gesamtelternbeirates vergangene Woche mündlich. Doch der Bürgermeister habe das Anliegen abgelehnt.
»Bislang sind Eltern vereinzelt mit solchen Wünschen per E-Mail oder mündlich an die Verwaltung herangetreten«, berichtet der Bürgermeister. Deren Mitarbeiter hätten als Rechtsgrundlage aber die Kostenbeitragssatzung zur Benutzung der Kindertagesstätten zu berücksichtigen und nach ihr zu handeln. Kromm: »Aus dieser Satzung heraus ergeben sich keine Ansprüche auf Rückerstattung der Beiträge bei derartig gelagerten Notsituationen.«
Kein Geld also für die betroffenen Eltern? Noch ist diesbezüglich keine endgültige Entscheidung gefallen. »Ich habe den Eltern erläutert, dass jeder die Möglichkeit hat, einen schriftlichen Antrag an den Gemeindvorstand zu formulieren und um den Teilerlass bitten kann«, sagt Dietmar Kromm. Das werde dann geprüft.