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Wasserentnahme verboten

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Von: red Redaktion

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Gießen (pm). Bereits jetzt stufen Experten das Jahr 2022 als Dürrejahr ein. Entsprechende Schäden sind vielerorts sichtbar. Auf die teils erheblichen Auswirkungen reagiert der Landkreis Gießen nun mit einer Allgemeinverfügung.

Demnach ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen in jeglicher Form bis auf Weiteres verboten, um die Gewässer als Lebensgrundlage für Mensch und Natur zu schützen. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

»Nach den aktuellen Abflussdaten für Fließgewässer ist für den Landkreis Gießen praktisch flächendeckend ein kritischer Wert erreicht. Wir können eine nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensräume, die vom Wasser abhängen, nicht mehr ausschließen. Besonders verschärft ist die Situation dadurch, dass es in den vergangenen Jahren generell viel zu wenig geregnet hat und die Grundwasserstände erkennbar sinken. Da macht 2022 leider keine Ausnahme«, sagt Christian Zuckermann, Umweltdezernent des Landkreises

Besonders wichtig sei es nun, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen sowie die Verschlechterung der Gewässerzustände möglichst aufzuhalten, denn »zusätzliche Belastungen wie Wasserentnahmen würden zu einer weiteren Beeinträchtigung des Ökosystems führen«, erläutert Zuckermann weiter. Insbesondere an kleineren Gewässern bestehe das Risiko, dass dadurch Tiere verenden.

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro geahndet werden kann.

Fragen zum Thema beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises unter 06 41/93 90 35 73.

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