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Vollsperrung rechtens

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Von: red Redaktion

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Gießen/Buseck (pm). Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Eilverfahren die seit Montag angeordnete Vollsperrung auf der Landesstraße 3128 zwischen Wieseck und Alten-Buseck bestätigt. Entlang der L 3128 wird zwischen der Einmündung der Vixröder Straße und dem Kreisverkehr in Alten-Buseck derzeit ein Rad- und Gehweg ausgebaut. Zudem wird die Fahrbahn im Bereich des Gewerbegebietes »Flößer Weg« auf der gesamten Breite grundhaft saniert.

Hierfür sind bis Anfang November zwei Vollsperrungen vorgesehen. Das Gewerbegebiet »Flößer Weg« ist jeweils aus der nicht gesperrten Richtung der L 3128 erreichbar.

Die Antragstellerin ist mit ihrem Gewerbebetrieb in dem Gewerbegebiet »Flößer Weg« ansässig. Sie erwarte einen erheblichen Rückgang der täglichen Kundschaft aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit, argumentierte sie.

Das Gericht sah das anders. Die Zugänglichkeit zu dem Betrieb der Frau sei durchgängig gewährleistet - aus einer Richtung mittels einer Umleitung und aus der anderen Richtung ohne Einschränkungen. Die Zu- und Abfahrt über die Umleitung sei auch nicht unzumutbar.

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