Verbraucher spüren Entlastungen erst Anfang April
Gießen (pm). Zum 24. Dezember 2022 sind die Gesetze über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft getreten. Entlastungsbeträge sind ab dem Liefermonat März zu verrechnen, Energieversorger sind verpflichtet, ihre Kunden entsprechend zu informieren.
200 000 Anschreiben
Die Ovag arbeitet eigenen Angaben zufolge mit Hochdruck an der Umsetzung. Die komplexe Materie sowie umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme führen allerdings dazu, dass eine fristgerechte Information aller der über 200 000 Kunden per Anschreiben bis 1. März nicht einzuhalten ist, teilt das Unternehmen am Freitag mit. »Jeder erhält definitiv und selbstverständlich die ihm zustehenden Entlastungen«, sagt Ovag-Vertriebsleiter Holger Ruppel. Die Energiepreisbremsen seien für die Branche etwas Neues. Eine hochkomplexe Thematik müsse innerhalb kürzester Zeit bewältigt werden. »Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass alle Kundinnen und Kunden ihre Anschreiben schnellstmöglich erhalten. Es muss sich niemand Sorgen machen, dass die Entlastungen nicht gewährt werden könnten«, so Ruppel.
Endverbraucher würden die Entlastungen, die auch rückwirkend für Januar und Februar gewährt werden, erst Anfang April spüren. »Die Abschlagszahlung, die man zu Monatsbeginn leistet, bezieht sich immer auf den zurückliegenden Monat. Das heißt: Ab dem März-Abschlag, der am 1. April fällig wird, werden die Abschläge um den monatlichen Entlastungsbetrag der Strompreisbremse gesenkt«, erklärt Ruppel. Somit werde Anfang April einmalig der dreifache monatliche Entlastungsbetrag vom Abschlag abgezogen. Damit einher gehe für Energieversorger wie die Ovag die Pflicht, Kunden per Brief bis spätestens 1. März über die Energiepreisbremsen zu informieren. In den Anschreiben müssten auch der bisherige und der neue Abschlag sowie die aktuellen Brutto-Arbeits- bzw. Grundpreise angegeben werden.
Es müssen personalisierte Anschreiben für über 200 000 Kunden erstellt, gedruckt und versandt werden. »Es wird uns daher nicht möglich sein, alle Kunden fristgerecht zu informieren«, sagt Ruppel. Allgemeine Infos zu den Energiepreisbremsen stellt die Ovag bereits auf ihrer Homepage bereit, dort kann man sich zusätzlich informieren.