Unabhängige Presse ein hohes Gut

Ludwig Börne, dessen Namen meine Seniorprofessur zu tragen die Ehre hat - dieser 1786 im Frankfurter Ghetto geborene, 1808 in Gießen promovierte und in Paris exilierte und dort 1837 auf dem Friedhof Père Lachaise begrabene »Zeitschriftsteller« also - ist der beste Kronzeuge der Pressefreiheit im 19. Jahrhundert. In den englischen, amerikanischen und französischen Revolutionen vom Bürgertum gegen staatliche und kirchliche Zensur hart erkämpft und auch von der »Deutschen Bundesakte« 1815 bestätigt, wurde die »Preßfreiheit« vier Jahre später mit den Karlsbader Beschlüssen durch Zensur und Drangsalierung von Autoren und Verlegern faktisch wieder abgeschafft.
Spitze Federn und freche Zungen der Vormärz-Zeit wie Ludwig Börne, Heinrich Heine und Karl Marx mussten das Land verlassen, ein Werk Bettina von Arnims wurde verboten, Louise Aston aus Berlin verbannt.
Meinungsfreiheit in der Gegenwart
Heute sind Presse- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Es kommen Autoren und Autorinnen aus aller Welt nach Deutschland und in andere Länder des Westens, die zu Hause zum Schweigen gebracht und sogar ermordet werden. Erst jüngst hat »Reporter ohne Grenzen« die traurige Jahresbilanz von 50 in der Ausübung ihrer Aufgaben getöteten Medienschaffenden und eine lange Liste von Ländern veröffentlicht, in denen man nicht gefahrlos schreiben und sagen darf, was man denkt. Wir müssen diesen mutigen Menschen Asyl geben und ihre baldmögliche Rückkehr fordern - und wir sollten das hohe Gut einer unabhängigen Presse zu schätzen wissen. Das Beispiel der EU-Staaten Polen und Ungarn zeigt, wie massiv dieses für die Demokratie grundlegende Bürgerrecht bedroht ist.
Acht aktuelle Herausforderungen kann man auch für Deutschland herausstellen :
Keineswegs völlig verschwunden ist die staatliche Zensur. Wenn es im Grundgesetz heißt »Eine Zensur findet nicht statt«, ist damit die Vorzensur gemeint. Weiterhin können Publikationen indiziert werden, in denen Gewalt verherrlicht, gegen Minderheiten gehetzt oder Minderjährige als Sexualobjekte ausgestellt werden. Damit wird jeder einverstanden sein: Kein Recht ist unbegrenzt, wenn es mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Aber es gibt Grauzonen, was als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und jeweils als pornografisch oder diskriminierend zu werten ist. Und viele Netzaktivisten beklagen die Kollateralschäden staatlicher Eingriffe im Internet.
Die Zensurversuchung ist am stärksten mit Blick auf die »Verletzung religiöser Gefühle«. Exemplarisch war der »Karikaturenstreit« um die satirische Darstellung des Propheten Mohamed oder auch von christlichen Figuren wie der Papst-Darstellung in der »Titanic«. Der Straftatbestand der Blasphemie ist hierzulande aufgehoben, Religionsgemeinschaften müssen sich einiges an Spott und Kritik gefallen lassen - und können die Stärke ihrer Überzeugungen genau mit dieser Souveränität beweisen. Aber man muss nicht alles sagen, auch wenn man es darf, denn zu einer starken Meinung gehört stets auch Respekt. Weiter ist die »Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen im schwammigen § 166 StGB strafbar, wenn sie »geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«.
Das führt zu einem dritten Problem: der Schere im Kopf. Man darf, entgegen anderslautenden Sprüchen, in diesem Land alles sagen. Doch mancher verzichtet darauf - nicht, weil Staat oder Kirche einschreiten könnten, sondern weil man sich in einer Schweigespirale wähnt. Diese Sicht ist meist larmoyant und übertrieben, aber es wächst die Neigung, unbequeme, heute sagt man: politisch inkorrekte, Meinungen vorschnell als »unsagbar« abzuqualifizieren. Es gibt Islamophobie, aber nicht jede Religionskritik fällt darunter; man darf die Politik Israels kritisieren, wenn man dabei nicht in antisemitische Stereotypen fällt. Und man soll nicht aus einem Text von 1830 oder 1950 das N-Wort tilgen, weil sich ein historisches Unrecht nicht aufhebt, wenn man es sprachpolitisch tabuisiert.
Auch dass dreiste Lügen und irre Verschwörungstheorien zirkulieren, lässt sich viertens kaum durch Zensur verhindern - verlogene und paranoide Zeitgenossen fühlen sich dadurch eher bestärkt. Doch Meinungsfreiheit wird missverstanden, wenn darunter die bewusste oder gedankenlose Streuung von Fake News und Hasstiraden verstanden wird. Oder wenn aggressives »Querdenken« handgreiflich wird und sich die Angreifer dann auch noch zu Opfern einer Meinungsdiktatur stilisieren, als seien sie die Geschwister Scholl von heute.
Meinungsführer und Journalistinnen beteiligen sich an diesem unguten Spiel, wenn sie in fehlender Überparteilichkeit statt solider Information und profunder Meinungsbildung für eine, nämlich ihre, Sache Propaganda betreiben und publizistische Feldzüge starten. Das trifft für eine großen Teil der Selbstmediatisierung der AfD zu, die journalistische Formate imitiert, aber mit seriöser Berichterstattung nichts zu tun hat. Auch hier gilt dann: Die rechtsradikale Kampfpresse kann und muss eine selbstbewusste Demokratie aushalten.
Entprofessionalisierung ist der sechste Verstoß gegen die Pressefreiheit. Das wachsende Interesse an »Bürgerjournalismus« ist durchaus zu begrüßen; schließlich ist dies eine gute, oft sogar die einzige Möglichkeit, in herkömmlichen Organen unterlassene Informationen und unterdrückte Meinungen publik zu machen. Aber auch investigativer Journalismus muss sich an bewährte Regeln der Recherche halten und Sorgfalt üben. Manche Whistleblower sind Helden der freien Presse, aber nicht jeder Unzufriedene ist gleich ein Heroe.
Meinungsfreiheit ist in nicht unbeträchtlichen Teilen der »sozialen Medien« zur Karikatur ihrer selbst geworden. Zunächst muss man ihre Existenz wieder rühmen: Sie haben das Spektrum der Pressefreiheit deutlich erweitert und die Macht der medialen Türsteher relativiert. Doch vielfach betätigen sie sich als Echokammern, in denen man nur vernimmt, was man selbst denkt oder was ein Influencer mit durchsichtigen kommerziellen oder politischen Ambitionen vorgekaut hat. Oder was ein großer Social-Media-Kanal für relevant erklärt.
Damit zur achten neben der politisch-religiösen (Selbst-)Zensur wichtigsten Beschränkung der freien Presse durch Wirtschaftskonzentration. Es sind die »Big Four« (Google, Facebook, Amazon, Apple), in globalen Steuerparadiesen angesiedelte US-Unternehmen, die den Meinungsmarkt weitgehend unter sich aufteilen und sich staatlichen und supranationalen Regulierungen zu entziehen vermögen. Nicht länger der Staat, eher die Privatwirtschaft ist heute der Hauptverursacher einer Beschränkung der Pressefreiheit, doch noch ärger ist ein staatskapitalistischer Überwachungsstaat wie die Volksrepublik China - das Ende von »Apple Daily«, der letzten freien Zeitung Hongkongs, ist ein Alarmsignal, von den in Afghanistan zurückgelassenen Journalisten ganz zu schweigen. Auch gleich nebenan schaffen sich die autokratischen Regime in der EU und an der europäischen Peripherie letzte Bastionen der Kritik vom Hals. Sie profitieren davon, dass insbesondere den Printmedien langsam aber sicher die Leserschaft und die Anzeigenkundschaft ausgehen.
Damit komme ich zur lokalen Situation: Die Stadt Gießen bildete mit zwei Blättern, der »Allgemeinen« und dem »Anzeiger«, für eine Stadt mit gut 80 000 Einwohnern (plus den Bewohnern des Landkreises) ohnehin eine Ausnahme. Die gerade vollzogene Übernahme passt in den Trend der Pressekonzentration, zu der schwindende Anzeigeneinnahmen, nachlassendes Leserinteresse, kostenlose Werbezeitungen und ein genereller Wandel von Printmedien zu Online-Medien, namentlich beim jüngeren Publikum, beitragen. Medienwandel hat es immer gegeben, aber die Folge könnte ein weiterer Qualitätsverlust der lokalen öffentlichen Kommunikation sein - in Zeiten, wo man Meinungsvielfalt und gute Streitkultur besonders gut gebrauchen könnte.
Dazu beizutragen, ist meine dringende Bitte an Verlag und Redaktion dieser Zeitung, die es auf stolze 75 Jahre gebracht hat. Mögen mindestens so viele hinzukommen.