»Tests ohne Aussagekraft«
Gießen (pad). In den Kindertagesstätten spielt Corona noch immer eine große Rolle. Immer wieder kommt es zu Infektionen. Das Kreisjugendamt als Kita-Aufsicht hält jedoch den gültigen Erlass des Landes beim Auftreten eines CoronaFalls für wenig sinnvoll.
Dieser sieht vor, dass beim Auftreten eines Falls die Eltern sofort informiert werden müssen, damit diese ihre Kinder umgehend abholen. »Nach Vorlage eines negativen Tests am selben Tag können die Kinder am Folgetag wieder gebracht werden.«
Beim Landkreis Gießen sorgt diese Regelung, die die Inkubationszeit ignoriert, für Kritik. »Der Test eines Kindes noch am Tag des Kontakts mit einem anderen infizierten Kind hat keinerlei Aussagekraft - zu diesem Zeitpunkt ist er zu früh, um eine Ansteckung zu zeigen«, sagt Landrätin Anita Schneider.
»Die Regelung belastet Eltern in Alltag und Beruf und sorgte während der Omikron-Welle zusätzlich zu ohnehin schon erkranktem Personal für Fehlzeiten am Arbeitsplatz, schafft aber keinen Schutz vor Infektion.« Insgesamt würde bei den Länderregelungen die frühkindliche Bildung und Erziehung zu wenig gewürdigt: »Gewünscht wird eine ›Gleichstellung‹ mit dem System Schule. Kita muss ›mitgedacht‹ werden«, schreibt die Pressestelle des Kreises
Das Gesundheitsamt empfiehlt bei einem Corona-Fall in der Kita, Kinder der betroffenen Gruppe sieben Tage lang zu testen. In dieser Zeit sollte keine gruppenübergreifende Betreuung stattfinden, sich möglichst viel im Freien aufgehalten und das Betreuungspersonal Maske tragen.
Auch für die nun anstehenden Frühlings- und Sommerfeste hat der Landkreis Empfehlungen abgegeben, die denen generell für Veranstaltungen ähneln. So wird etwa zu Tests im Vorfeld geraten, Veranstaltungen sollten nach Möglichkeit draußen stattfinden. Bei Gedrängesituationen sollten Erwachsene Maske tragen. Für Kita-Kinder werden diese hingegen nicht empfohlen. »Masken für Kita-Kinder sind eher nicht zumutbar und von Kindern dieser Altersgruppe auch nicht so zu handhaben, dass sie wirklich Schutz bieten«, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Wenn sollten sogenannte OP-Masken genutzt werden.
Diese Empfehlung deckt sich mit Erkenntnissen der Stiftung Warentest, die die Prüfung von 15 sogenannten FFP2-Kindermasken abbrach, da alle ungeeignet waren.