Streunende Katzen: Wie es ums Kastrationsgebot im Kreis Gießen steht

Mit Blick auf das Elend streunender Katzen fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Kastrationsgebot. Bundesweit gibt es das in 670 Kommunen. Wie sieht es im Kreis Gießen aus?
Das Elend der Streuner ist bekannt. Meist im Frühjahr – wenn die Maikatzen zur Welt kommen – erreicht es ein breiteres mediales Interesse: Tierschützer starten dann ihre Kampagnen, werben für die Kastration freilaufender Katzen. Auf dass nicht noch mehr ihrer Artgenossen darben müssen. Als erste Kreisgemeinde plant Buseck nun ein Kastrationsgebot.
Für seine Kampagne pro Kastrationspflicht greift der Deutsche Tierschutzbund auf drastische Mittel zurück. Ein abgemagertes Katzenjunges mit nassem Fell kauert auf einer Straße, neben sich ein Pappschild: »Wir sind schon Millionen.« Gefolgt von der Bitte, Samtpfoten mit Freigang doch sterilisieren zu lassen. »Dann müssen weniger Katzen wie ich auf der Straße leben.«
Tierheime entlasten
Was nicht zuletzt die Tierheime entlasten würde: Meist im Frühsommer, nach dem ersten Wurf der Katzen im Mai, steigen die Zugänge an Welpen. Fast immer ist das Folge der unkontrollierten Vermehrung der Streuner. Die sind nicht selten abgemagert und leiden unter Parasiten. Die Übertragung von Krankheiten ist ein weiteres Problem, das in diesem Fall auch den bessergestellten Verwandten mit Familienanschluss droht.
Aktuell tigern bundesweit zwei Millionen herrenlose Katzen durch die Straßen, teilt Anna-Laura Knorpp, Pressesprecherin des Tierschutzbundes, auf Anfrage mit. In Hessen schätze man deren Zahl auf 400 000 bis 500 000. Nur 670 Kommunen haben bislang den Appell des Verbandes erhört. Heißt: Auf Basis von § 13b Tierschutzgesetz eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung erlassen. Für den Dachverband ist dies das nachhaltigste und tierschutzgerechte Mittel, die stetig wachsenden Katzenpopulationen einzudämmen. Von daher die klare Forderung an die Politik, besagte Verordnungen flächendeckend einzuführen. Doch wer trägt dann die Kosten des Eingriffs, sind doch Tierheime wie Tierschutzvereine nicht gerade auf Rosen gebettet? Von Bundesland zu Bundesland ist das unterschiedlich geregelt, erklärt Knorpp. In Hessen sehe es relativ gut aus, da die Stiftung Tierschutz des Umweltministeriums Unfruchtbarmachung und Kennzeichnung frei lebender Katzen mit bis 40 Prozent der Ausgaben bezuschusse.
Unfruchtbarmachen als Routineeingriff
Günter Haas, Vorstand des Tierschutzverein Laubach, kennt das Problem der »Katzenschwemme«. Das verschärft sich regelmäßig im Frühjahr und im Herbst, wenn die Tiere in der Regel zwei bis fünf Junge gebären. Die Laubacher unterstützen daher die Forderung des Dachverbandes.
Das Unfruchtbarmachen ist ein Routineeingriff. Ein kleiner Schnitt für die Katze, aber ein großer Fortschritt im Kampf gegen das Elend der Freigänger – nachweislich (siehe Kasten ). Das zeigen auch Erfahrungen aus Laubach: 2008, 2015 und 2017/18 hat Haas’ Verein Aktionen organisiert, bei denen 170 Tiere sterilisiert wurden. Die meisten freilich waren nicht herrenlos. Dank einer Bezuschussung über den Verein mussten die Halter nur 50 Prozent der Tierarztkosten – 50 Euro für männliche, 90 bis 100 Euro für weibliche Tiere – tragen. Überdies fangen die Laubacher Tierfreunde an zwei Futterstellen regelmäßig Streuner ein und lassen sie sterilisieren – finanziert einzig aus Mitgliederbeiträgen und Spenden. Beide Aktionen zeigten Erfolg: »Die Population hat sich stark dezimiert«, unterstreicht Haas.
Buseck als Vorreiter im Kreis Gießen?
In Hessen haben bis dato nur 27 von 423 Kommunen eine Schutzverordnung erlassen. Schwalmstadt, Alsfeld und Frankenberg gehören zu dem kleinen Kreis, dem als erste Gemeinde im Kreis Gießen nun Buseck beitreten will. So zumindest sieht es die Vorlage des Gemeindevorstands vor: »Halter, die ihrer Katze einen unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen sowie registrieren zu lassen.« Auf Verlangen der Gemeinde ist dies dem Ordnungsamt nachzuweisen. Weiter heißt es in der Satzung: Ist der Halter einer fortpflanzungsfähigen, nicht registrierten Katze binnen 48 Stunden nicht auszumachen, kann die Gemeinde eine kostenpflichtige Ersatzvornahme veranlassen.
Dass Buseck aber keinesfalls Maßnahmen zur Durchsetzung der bußgeldbewehrten Verordnung ergreifen, schon gar nicht einen Katzenfänger einstellen werde, betont Bürgermeister Dirk Haas. Allenfalls werde man Hinweise zum Registrieren geben, etwa bei der Organisation Tasso. »Verwaltungstechnisch werden wir nicht aktiv.« Vor allem, so fügte er an, gehe es darum, dem in Buseck aktiven Verein »Katzenreich« Rechtssicherheit zu schaffen. Dessen Mitglieder hätten bislang 20 Streuner kastrieren lassen und wieder aufgepäppelt.
Verbunden aber sei das immer mit dem Risiko, dass – wenn sich danach doch der Besitzer melde – dieser eine Anzeige erstatte. Übrigens wegen Sachbeschädigung, gelten Tiere doch hierzulande juristisch nach wie vor als Sache.