Steuerungsfähigkeit vorhanden
Butzbach/Reiskirchen (con). Die Aussagen der Gutachter waren eindeutig: Es gebe beim Angeklagten keine Hinweise auf Einschränkungen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Auf diesen Nenner lässt sich der jüngste Verhandlungstag im Prozess wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kleinkindes vor dem Landgericht Gießen bringen.
Der 31 Jahre alte Angeklagte D. soll im Mai 2020 ein Kleinkind in Butzbach schwer sexuell missbraucht haben und zudem seine Tat in mehreren Videos auf seinem Smartphone festgehalten haben. Auf die Spur kam man dem bis zu seiner Verhaftung in Reiskirchen wohnenden Mann erst durch einen Zufall: Er verlor sein Telefon bei einem Besuch in Grünberg, dort wurde es Monate später gefunden und mit ihm auch die Videos.
Keine ausgeprägte Kernpädophilie
D. hat den Missbrauch eingeräumt, gibt jedoch an, keine Erinnerungen mehr an den Tag zu haben, da er, so seine Aussage, einen Medikamentencocktail geschluckt habe, um seinem Leben eine Ende zu setzen.
Genau jener Teil seiner Geschichte war nun Gegenstand der Sachverständigen. Nach Einschätzung der beiden psychologischen Gutachter Sebastian Kötter und Dr. Rolf Lutz Wagner bestand zur Tatzeit vermutlich keine Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. »Bei den vom Angeklagten an Dosen eingenommenen Mitteln ist das nicht plausibel«, erklärte Wagner.
Diplom-Psychologe Kötter gab weitere Informationen, insbesondere zur Funktionsfähigkeit des Angeklagten: »Er konnte gleichzeitig seine Tat begehen, ein Handy halten um die Tat auch zu filmen und auch noch den Bildausschnitt korrigieren. Es ist aus psychologischer Sicht wenig plausibel, dass man so etwas Komplexes noch hinbekommt, aber gleichzeitig keinerlei Erinnerungen mehr daran hat.«
Auch die vom Angeklagten beschriebenen Nebenwirkungen passen nur teilweise auf die von ihm eingenommene Medikamentenkombination. »Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit war nach den vorliegenden Informationen zur Tatzeit vorhanden«, folgerten schließlich die beiden Sachverständigen.
Daneben erklärten die Gutachter, eine ausgeprägte Kernpädophilie sei nach derzeitigem Kenntnisstand bei D. nicht vorhanden. »Es gibt den Verdacht auf die Störung einer Sexualitätspräferenz«, erklärte Kötter. Allerdings sei es schwer, von einem Vorfall auf eine volle Pädophilie zu schließen. Zudem habe D. den Hang zur Einnahme gesundheitsschädlicher Stoffe, jedoch sei er nicht abhängig. Die Gutachter attestierten ihm eine »kombinierte Persönlichkeitsstörung«, die sich »wie ein roter Faden« durch das Leben von D. ziehe. Diese äußere sich in seiner Impulsivität und emotionalen Instabilität. Dadurch sei es auch zu vielen Vorstrafen des 31-Jährigen gekommen, die oft im Zusammenhang mit Gewalt standen.
Der Prozess wird fortgesetzt.