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Vorwurf der Vergewaltigung wird ausgeklammert

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Von: Jonas Wissner

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Staufenberg/Wettenberg (jwr). Ein 34-Jähriger, der vergangenen Juli laut Anklage seine damalige Ehefrau vergewaltigt und dann während einer Autofahrt beinahe getötet haben soll, muss sich im Strafprozess voraussichtlich nicht weiter wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Wie die Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer am Gießener Landgericht, Regine Enders-Kunze, am vierten Verhandlungstag nun per Beschluss mitteilte, wird dieser Teil des Verfahrens gemäß § 154 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt, auch mit Blick auf die für den Mordversuch mögliche Strafe.

Dies hatte die Staatsanwaltschaft beantragt und war damit wiederum dem Ergebnis einer Vorberatung der Kammer gefolgt: Enders-Kunze hatte die Teileinstellung ins Gespräch gebracht und vor allem darauf verwiesen, dass man vermeiden wolle, die Kinder vor Gericht zu der angeklagten Vergewaltigung zu befragen.

Laut Schilderung der Frau, die im Verfahren als Nebenklägerin auftritt, hat der 34-Jährige sie am 9. Juli vergewaltigt, bevor er auf einer Autofahrt mehrmals auf sie eingestochen habe. Dann habe sie sich zwischen Treis und Mainzlar aus dem fahrenden Pkw retten können. Vor der Vergewaltigung in seiner Wohnung habe der Mann, so die Nebenklägerin, zwei der gemeinsamen Kinder zum Spielen aus dem Haus geschickt. Ein Kind habe sich noch in der Wohnung befunden. Später soll der 34-Jährige sich mit den drei Kindern ins Ausland abgesetzt haben.

Mittlerweile geschieden

Zur Sprache kamen am Dienstag auch die familienrechtlichen Verfahren im Nachgang der angeklagten Taten. Demnach hat die Frau mittlerweile das volle Sorgerecht für die Kinder, auch sei das Paar nun geschieden, sagte Nebenklage-Vertreterin Ebru Esmer-Yildiz. Die beiden hatten in ihrer irakischen Heimat geheiratet. Laut der Frau, damals noch minderjährig, handelte es sich um eine Zwangsehe, zu der sie ihre Eltern gezwungen hätten.

Außerdem standen am Dienstag zwei Zeugenaussagen auf der Agenda. Unter anderem wurde ein 46-jähriger Kfz-Händler aus dem Raum Limburg befragt. Er kenne den Angeklagten über einen Cousin von dessen Ex-Frau, sagte der Mann. Einmal habe er ihn getroffen und ein »paar mal« mit ihm telefoniert. An den Tagen vor der Tat habe der Angeklagte ihn mehrfach angerufen und unter anderem »für einen Freund« gefragt, »ob man mit einem Ausweis in den Irak reisen kann« und ob die Ausreise per Auto möglich sei - ein möglicher Hinweis darauf, dass die Entführung der Kinder geplant gewesen sein könnte. Der Angeklagte behauptete, er habe die Fragen »für einen Landsmann« gestellt, der letztlich per Flugzeug ausgereist sei.

Der Prozess wird am 26. April fortgesetzt.

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