Nach Öl-Austritt aus Windrad: Kreis Gießen schließt Umweltgefahr aus
Vor gut einer Woche hatte ein Windrad in Staufenberg mehrere Liter Getriebeöl verloren. Nun hat sich auch der Landkreis dazu geäußert.
Staufenberg – Am Freitag vergangener Woche waren aufgrund einer defekten Hauptlagerdichtung mehrere Liter Öl aus einem Windrad im Staufenberger Stadtwald ausgetreten. Nun hat sich auf Anfrage auch der Landkreis Gießen dazu geäußert und bestätigt die Angaben der Betreiberfirma Max Bögl: »Die sofort eingeleiteten Maßnahmen wie der Abtrag der Schotterschicht und eine Abdeckung des Bodens durch Silagefolie waren geeignet, erforderlich und angemessen«, so Kreis-Sprecher Dirk Wingender.
Die betroffene Fläche sei zudem »vollständig wasserundurchlässig mit einem Bindemittel sowie einer verdichteten Schotterschicht zur Kranaufstellung hergestellt«.

Das ausgetretene Getriebeöl weise eine im Vergleich zu anderen Ölsorten geringere Wassergefährdungsklasse auf, auch sei es »durch eine Verwirbelung zu einem flächenmäßigen und nicht zu einem punktuellen Auftrag« gekommen. Das Fazit der zuständigen Kreis-Behörden: »Eine Umweltgefährdung und Grundwassergefährdung wird daher ausgeschlossen.«
Prüfung des Bodens rund um das betroffene Windrad im Kreis Gießen
Die Resultate einer genaueren Untersuchung stehen derweil noch aus. Laut Kreis hat eine vom Betreiber beauftragte Fachfirma auf einer Fläche von 1300 Quadratmetern Messungen vorgenommen und Proben im Bereich der abgetragenen Fläche entnommen. »Laborergebnisse zur Konzentration von Schadstoffen sowie Empfehlungen zur Entsorgung des abgetragenen Materials« würden Ende kommender Woche erwartet.
Laut Kreis-Auskunft hatte die Leitstelle am Tag des Vorfalls gegen 11.30 Uhr den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises informiert, zuvor sei die Feuerwehr alarmiert worden. Zwei Vertreter dieses Fachdienstes hätten dann »umgehend die Situation vor Ort« geprüft. Ein weiterer Ortstermin habe am Dienstag stattgefunden.
Das Regierungspräsidium Gießen hatte auf GAZ-Anfrage auf die Zuständigkeit des Landkreises verwiesen, man sei aber vom Anlagenbetreiber über den Vorfall informiert worden. (jwr)