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Hundehalter sind in der Pflicht

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Von: red Redaktion

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Hinweisschilder mahnen Hundehalter zur Rücksichtnahme. © pv

Staufenberg (pm). Rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Brut- und Setzzeit haben Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes bunte, kaum zu übersehende Hinweisschilder in der gesamten Lumda-Niederung aufgestellt. Damit wurden nun auch optische Hinweise auf die nach der städtischen Satzung in der Zeit vom 1. März bis 1. August geltende Anleinpflicht entlang der Wirtschaftswege der Lumda-Aue postiert.

Konkret ist der Bereich zwischen dem Ende der Gemarkung Lollar an der B3a-Talbrücke und dem Beginn der Gemarkung Allendorf/Lumda betroffen. Bürgermeister Peter Gefeller richtet an alle Hundehalter die herzliche Bitte, die Anleinpflicht in der gesamten Lumdaaue zu beachten. Er kündigte an, dass die Hilfspolizeibeamten die Einhaltung der Anleinpflicht zum Schutz der Wildtiere überwachen.

Zwischen März und August brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern oder unter Hecken und Gebüschen. Zudem bringen Rehe ihre Kitze zur Welt; Feldhasen haben sogar mehrfach Nachwuchs. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Mit dem Anleinen schützen Hundehalter ihr Tier zugleich vor einer Ansteckung mit Räude oder Staupe. FOTO: PM

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