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Fortsetzung folgt

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Von: Rüdiger Soßdorf

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Der Innenhof des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt an der Gutleutstraße. © Ruediger Sossdorf

Staufenberg/Frankfurt (so). Was machen Gießener und Staufenberger gemeinsam im Frankfurter Gutleut-Viertel? Sie sehen sich vor Gericht. Um nämlich die Frage klären zu lassen, ob die Versetzung einer Erzieherin von einer städtischen Kindertagesstätte in eine andere vom Direktionsrecht des Arbeitgeber gedeckt und damit rechtens ist - oder eben nicht.

Damit befasst sich Justitia nun schon seit mehr als zwei Jahren - aktuell erneut in zweiter Instanz eine Kammer des hessischen Landesarbeitsgerichts.

Vor etlichen Monaten schon hatte das Gericht eine Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zwischen der klagenden Angestellten und der Stadt Staufenberg als Arbeitgeber vorgeschlagen. Doch das kam nicht zustande. Ergo der neuerliche Kammertermin.

Wer allerdings erwartet hatte, dass das Richterkollegium ein klärendes Wort spricht, der wurde enttäuscht. Letztlich wollte der Vorsitzende Richter in der Sache nicht entscheiden, setzte das Verfahren bis auf weiteres aus. Um nämlich abzuwarten, ob die Frau ihren Arbeitsplatz überhaupt behält oder nicht. Wenn nämlich das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, dann ist auch die Klärung der Frage hinfällig, ob die vom Arbeitgeber angeordnete Versetzung rechtens war oder nicht.

Gut anderthalb Stunden lang war zuvor unter anderem erörtert worden, ob die Weisung der Stadt zur Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz im August 2019 Grundlage des Verfahrens sei oder eine neuerliche Weisung dazu vom Januar 2021. Die dann ergänzt um den formalen Hinweis auf (längst erfolgte) Beteiligung des Personalrates, denn laut Personalvertretungsgesetz ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig. Arbeitsrechtlich ist die Korrektur solch formaler Einwände sicherlich interessant und von Relevanz - rein für die Lebenspraxis aber eher unerheblich. Denn die Erzieherin ist seit der ersten Anordnung zum Wechsel des Arbeitsplatzes im August 2019 erkrankt und arbeitsunfähig. Sie hat seitdem keinen Kindergarten mehr von innen gesehen. Weder ihre alte Arbeitsstätte, an der sie gerne bleiben würde, noch die von der Stadt für sie vorgesehene neue.

Zukunft des Arbeitsverhältnisses

Was zudem nach wie vor strittig ist, aber vorm Landesarbeitsgericht inhaltlich nicht weiter erörtert wurde, das ist die Frage nach dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin: Während Letztere wiederholt- - und so auch gestern - davon spricht, dass ihre Versetzung eine Strafmaßnahme sei, so sieht die Stadt das ganz anders: Es sei lediglich eine organisatorische Maßnahme innerbetrieblicher Art, um einen Konflikt beizulegen.

Fortsetzung folgt - und zwar bereits am Donnerstag dieser Woche vor dem Arbeitsgericht Gießen. Da nämlich wird die Frage der Kündigung respektive einer Aufhebung des Arbeitsvertrages zum 30. Juni 2022 behandelt. Denn die Stadt Staufenberg hat ihrer Angestellten vor wenigen Monaten mitgeteilt, dass man sich besser trennt. Eben weil man das Arbeitsverhältnis als »erheblich belastet« ansieht und nach weit über zwei Jahren nicht mehr von einer guten Rückkehrprognose ausgeht. Doch auch dagegen wehrt sich die Erzieherin auf dem Rechtswege.

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