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Kreis Gießen: Wurde Kita-Erzieherin versetzt, weil sie Kindesmissbrauch bemerkte?

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Von: Jonas Wissner

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Jacken und Rucksäcke hängen an der Garderobe einer Kita.
Das Hessische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich mit der unfreiwilligen Versetzung einer Staufenberger Kita-Mitarbeiterin. Laut der Erzieherin soll sie für die Entdeckung eines Missbrauchsfalls abgestraft werden. (Symbolbild) © Jörg Carstensen/dpa

Die Stadt Staufenberg versetzt eine Kita-Mitarbeiterin aus „organisatorischen Gründen“. Die Frau glaubt aber, weil sie einen Fall von Kindesmissbrauch bemerkte.

Staufenberg – Die Stadt Staufenberg und eine bei ihr angestellte Kita-Mitarbeiterin haben sich am Montag erneut vor Gericht getroffen, diesmal vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt. Die Frau klagt dagegen, dass sie in einer anderen städtischen Kita als zuvor eingesetzt werden soll. Versuche, sich zu einigen, sind bislang gescheitert.

Das Gießener Arbeitsgericht hatte in erster Instanz zugunsten der Stadt entschieden und war deren Argumentation gefolgt: Es sei rechtmäßig, dass die Stadt als kommunaler Träger mehrerer Kitas eine Mitarbeiterin umsetzen und in einer anderen Kita einsetzen könne, wenn es dafür organisatorische Erfordernisse gebe. Die Klägerin hatte daraufhin Berufung beim Landesarbeitsgericht beantragt und wollte feststellen lassen, dass die Weisung, sie in einer anderen Kita einzusetzen, nicht rechtmäßig gewesen sei.

Erzieherin in Staufenberg: Gericht rät zu Mediationsverfahren

Beide Seiten hatten nun wohl auf ein klares Urteil zu jeweils eigenen Gunsten gehofft. Doch dazu kam es nicht. Schon zu Beginn der Verhandlung machte Vorsitzender Richter Prof. Martin Becker deutlich, dass das Gericht eine in die Zukunft gewandte Lösung, die beide Parteien mittragen können, für eine erstrebenswerte Option hält. Becker wies darauf hin, dass die Klägerin seit August 2019 arbeitsunfähig erkrankt ist. Insofern habe sie die kurz zuvor ergangene Weisung nicht befolgt. »Die Weisung konnte nicht praktisch wirksam werden«, sagte Becker. Zwar könne das Gericht eine Entscheidung in dieser Frage treffen, aber: »Ich würde es andersherum probieren.« Sein Vorschlag: Ein nicht-öffentlicher Mediationstermin mit einer Güterichterin am Landesarbeitsgericht. »Das hätte den Riesenvorteil, dass Sie zukunftsbezogen an Perspektiven des Arbeitsverhältnisses arbeiten.«

Erzieherin in Staufenberg: Auffälliges Verhalten von Missbrauchsopfer

Zunächst stieß dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe bei den Parteien. Ausführlich ließ das Gericht die Klägerin ihre Sichtweise schildern, gespickt mit deutlichen Vorwürfen gegen Magistrat und Bürgermeister Peter Gefeller, der selbst nach Frankfurt gekommen war. Vorausgegangen, so die Klägerin, sei der Weisung eine »extreme Notfall-Lage«. Ihre Version: »Es ging um Kinder, die nachweislich Opfer von sexuellen Missbrauch wurden.« Hintergrund sei der Münsteraner Missbrauchskomplex - auch ein Junge aus Staufenberg soll zu den Opfern gehören, und auch dessen Vater ist nun in Münster angeklagt. Sie habe seinerzeit Vorgesetzte auf auffälliges Verhalten von Kindern und eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen, sagte die Klägerin vor Gericht. Doch statt sie zu unterstützen, sei sie schließlich abgemahnt worden. Man habe ihr vorgeworfen, dass sie »unbewiesene Behauptungen« äußere, sagte die Frau - und versteht ihre Umsetzung nach neun Jahren in der Kita als eine Folge dessen. Nun fühle sie sich »stigmatisiert«.

Erzieherin in Staufenberg: Stadt bestreitet Zusammenhang zu Missbrauchsfall

»Hanebüchen« nannte Gefeller diese Vorwürfe vor Gericht und konkretisierte dies später auf GAZ-Nachfrage: Eine Mitarbeiterin einer anderen städtischen Kita habe damals aus medizinischen Gründen um Versetzung gebeten. Natürlich versuche man, Umsetzungen zu vermeiden, so Gefeller im Gespräch. Doch in diesem Fall sei dies aus organisatorischen Gründen nötig gewesen, um den Wechsel der anderen Angestellten durch eine »vergleichbare Person« mit gleicher Stundenanzahl zu ermöglichen. Das Recht des Arbeitgebers, dies zu tun, müsse anerkannt werden. »Wir haben 60 Kita-Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen«, so Gefeller. Einen Zusammenhang mit Missbrauchsfällen gebe es in diesem Kontext nicht, betonte der Bürgermeister und widersprach der Behauptung, die Verantwortlichen der Stadt hätten Warnsignale nicht ernst genommen: »Wenn jemand kommt und sagt: Da ist eine Kindeswohlgefährdung - dann würden wir sofort einschreiten.«

In der Verhandlung blieb die Stimmung zwischen den Parteien angespannt, doch am Ende stimmten beide Seiten dem Mediationsverfahren zu. Ob er bereit sei, mit Blick auf eine Art Neubeginn des Verhältnisses eine Brücke zu bauen, fragte Becker den Bürgermeister. »Ja, aber diese Brücke muss von beiden Seiten gangbar sein«, so Gefeller. Die Mediation soll betont ergebnisoffen laufen, auch in der Frage, in welcher Kita es für die Klägerin weitergehen könnte. Sollte die Einigung scheitern, stünde wohl ein Wiedersehen im Berufungsverfahren an.

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