Tödliche Bluttat im Kreis Gießen: Anklageschrift enthüllt entsetzliche Details

Wie konnte ein handgreiflicher Streit in Daubringen so aus dem Ruder laufen, dass ein Beteiligter schließlich einen anderen tötete? Dieser Frage geht seit gestern das Landgericht Gießen nach. Ein 56-Jähriger ist wegen Totschlags angeklagt.
Staufenberg - Gespannte Blicke richten sich auf die Anklagebank, als der unauffällig wirkende 56-Jährige mit grauem Pullover und hellem Kragen am Dienstag kurz nach 10 Uhr in Saal 207 des Gießener Landgerichts geführt wird. Befreit von den Handschellen nimmt er neben seiner Anwältin Platz. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er sich jener Bluttat schuldig gemacht hat, die im Februar im beschaulichen Daubringen und darüber hinaus für Fassungslosigkeit gesorgt hatte. Wie konnte ein Streit auf offener Straße in einem ruhigen Wohngebiet derart eskalieren, dass kurz darauf ein Mensch tot ist?
Was am 23. Februar in Daubringen laut den Ermittlungen geschehen sein soll, trug Staatsanwalt Thomas Hauburger aus der Anklageschrift vor. Der 56-Jährige sei mit seiner Ex-Freundin in Daubringen verabredet gewesen, um die gemeinsame sechsjährige Tochter bei ihr abzugeben. Gegen 19 Uhr soll er dort mit seiner Schwester und der Tochter angekommen sein, sein Auto abgestellt haben. Vor Ort traf er laut Anklage nicht nur auf die Mutter: Gemeinsam mit ihr sollen zwei Bekannte am Haus gewartet haben. Die Frau habe sich für die Übergabe der Tochter Begleitung geholt, zumal der Angeklagte »in der Vergangenheit und im Verlauf dieses Tages« mehrfach gedroht habe, so Hauburger.
Prozess um Totschlag in Daubringen (Kreis Gießen): Rangelei soll eskaliert sein
Als der Angeklagte ausstieg, soll seine Ex-Freundin auf ihn losgegangen sein. Laut Anklage entwickelte sich ein Gerangel. So nahm die extreme Eskalation ihren Lauf, an deren Ende einer der Begleiter tot, der andere erheblich verletzt war: Der Staatsanwaltschaft zufolge attackierte ein 70-Jähriger den Angeklagten und rief ihm entgegen: »Du schlägst keine Frau mehr!« Bei der folgenden Rangelei habe der 70-Jährige dem Angeklagten einen Faustschlag versetzt.
Daraufhin soll dieser ein Klappmesser mit einer 9,6 Zentimeter langen Klinge gezückt und fünfmal auf sein Gegenüber eingestochen haben, unter anderem in dessen Gesicht. Laut Anklage ist er dabei äußerst brutal vorgegangen: »Die Nasenspitze wurde nahezu vollständig abgetrennt«, trug Hauburger vor.
Der Hals des Opfers sei bei der Messerattacke beinahe durchschnitten worden. Ein weiterer Stich hat den Mann demnach im Bereich des linken Unterbauchs getroffen, Hauburger sprach von einer Stichtiefe von rund elf Zentimetern. Der 70-Jährige ist laut den Ermittlungen noch in Richtung der Hofeinfahrt gewankt und dort kollabiert. Der von Zeugen alarmierte Rettungsdienst konnte ihm nicht mehr helfen. Er erlag kurz darauf seinen schweren Verletzungen.
Prozess um Totschlag in Daubringen (Kreis Gießen): Nach kurzer Flucht gefasst
Auch der zweite Begleiter der Mutter, nun auch Nebenkläger, griff laut Anklage in den Streit ein: Er habe seinem Freund helfen wollen, den bewaffneten Angeklagten einmal ins Gesicht geschlagen, sagte Hauburger. Fast zeitgleich habe der 56-Jährige ihn mit dem Messer attackiert, ihm eine Schnittverletzung oberhalb des linken Ohres zugefügt. Der Angeklagte sei schließlich mit seiner Schwester geflohen, kurz darauf konnte die Polizei ihn festnehmen. Seither sitzt der 56-Jährige in Untersuchungshaft.
Konkret legt die Staatsanwaltschaft dem unscheinbar wirkenden Mann auf der Anklagebank zur Last, neben der gefährlichen Körperverletzung »einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein«. Anders ausgedrückt: Sie wirft dem Staufenberger Totschlag vor, geht aber nicht von Mordmerkmalen wie beispielsweise Heimtücke oder Habgier aus.
Am ersten Verhandlungstag stand lediglich die Verlesung der Anklageschrift auf dem Programm der fünften Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Regine Enders-Kunze. Verteidigerin Dagmar Nautscher deutete an, dass ihr Mandant sich zu den Vorwürfen äußern werde.
Fortgesetzt wird der Totschlagsprozess am 4. November ab 9 Uhr. Dann soll unter anderem der am Streit beteiligte und dabei verletzte Nebenkläger dazu befragt werden, wie er jenen verhängnisvollen Februarabend in Daubringen erlebt hat.