Sexualstraftätern auf der Spur
Gießen (pm/con). Am Montag fiel das Urteil gegen einen 32-Jährigen aus dem Landkreis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Zeit von November 2016 bis September 2021 seine drei bis acht Jahre alte Tochter in 60 Fällen sexuell missbraucht hat. 54 der Übergriffe filmte der Mann. Der 32-Jährige zeigte sich im Laufe der Hauptverhandlung geständig und wurde zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger teilte am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung des Hessischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft Gießen mit: »Das hohe Strafmaß soll abschreckend wirken und zeigt, dass sich akribische Ermittlungen bezahlt machen.«
Dem Urteil waren monatelange intensive Ermittlungen der »Besonderen Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern« (BAO FOKUS) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen vorangegangen.
Die BAO FOKUS, eine Einheit der hessischen Polizei, beschäftigt sich ausschließlich mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. Die Ermittler hatten aus dem familiären Umfeld des Verurteilten einen Hinweis erhalten.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten Polizeibeamte mehrere Speichermedien sicher. Auf diesen fanden sie neben den Aufnahmen, die den Missbrauch an dem Mädchen belegten, Tausende weitere kinderpornografische Aufnahmen. Ein Folgeverfahren gegen den 32-Jährigen ist nicht ausgeschlossen. Noch dauern Sichtung und Bewertung dieser Dateien an.
Peter Becker, Kriminalrat und Leiter der BAO FOKUS, sagt: »Es gilt, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen, oder ihr Leiden zu beenden. Das gelingt nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei.«
Polizei auf Hilfe der Bürger angewiesen
Die hessische Polizei ermittelt im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie proaktiv. Doch zeigt dieser Fall auch, dass die Ermittler auf die Sensibilität und die Hilfe der Bürger angewiesen sind. Denn was hinter verschlossenen Türen geschieht, ist unter Umständen nur engsten Vertrauten bekannt. »Solche Taten stellen jedoch ein Verbrechen an den völlig wehrlosen Opfern dar«, heißt es in der Presseerklärung. »Es bedarf daher der Positionierung eines Jeden - egal in welchem Verhältnis er oder sie zu Täter oder Opfer steht.«