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Schwimmer warten auf SWIM

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Von: Patrick Dehnhardt

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Eine Aufnahme mit historischen Wert: Das alte Hüttenberger Hallenbad ist längst abgerissen. Nun wartet die Gemeinde auf die Aufnahme ins SWIM-Förderprogramm, um den Neubau zu stemmen. ARCHIVFOTO: PAD © Patrick Dehnhardt

Hüttenberg (pad). Über Jahrzehnte hinweg lockte gerade in den kalten Wintermonaten das Hüttenberger Hallenbad Badewillige aus der Gemeinde selbst, aber auch Langgöns und Linden an. Wegen Einsturzgefahr wurde das alte Bad abgerissen.

Nach dem Bürgerentscheid erneuerte die Gemeindevertretung mehrheitlich ihren Entschluss, ein neues Bad bauen zu wollen und die Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Für den Neubau des Hallenbades stehen Kosten von rund 9,75 Millionen Euro im Raum.

Gut eine Million Euro dafür sollen aus dem SWIM-Programm fließen. Aber erst Ende Februar/Anfang März wird sich zeigen, ob die Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen wird.

Hinter der Abkürzung SWIM verbirgt sich das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm des Landes Hessen, angesiedelt beim Sportministerium. Mit ihm will die Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Frei- und Hallenbäder unterstützen.

»Förderziel ist es zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstätten zu fördern«, heißt es auf der Internetseite des Sportministeriums. »Wichtig ist zudem, dass die Schwimmbäder Schulschwimmen oder Schwimmkurse anbieten.«

Die Pressestelle des Ministeriums bestätigte auf Anfrage, dass die Anmeldung Hüttenbergs für das Förderprogramm fristgerecht eingegangen und vom Lahn-Dill-Kreis priorisiert worden sei, »so dass das Vorhaben in die Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm 2022 einbezogen werden kann«.

Damit wurde die erste Hürde genommen, es gibt aber weitere. Derzeit werden die Prioritätenlisten aus ganz Hessen ausgewertet. Erst danach erfolgt die Entscheidung, ob eine Ablehnung erfolgt oder Hüttenberg in das SWIM-Programm aufgenommen und zur Antragstellung aufgefordert wird.

Mehrkosten trägt die Bauherrin

Die Kommune müsste dann die vollständigen Antragsunterlagen beim Hessischen Ministerium des Inneren und Sports einreichen. Dort »schließen sich die verwaltungsrechtliche sowie die baufachliche Prüfung an. Insbesondere die baufachliche Prüfung wird üblicherweise einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen«, teilte der Pressesprecher mit. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, kann der Zuwendungsbescheid erteilt werden. Jedoch steht bei einem positiven Verfahrensausgang derzeit noch kein Datum fest, wann dieser Bescheid erteilt wird.

Bei SWIM beträgt die Förderquote regelmäßig 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Welche Kosten als solche anerkannt werden, wird ebenfalls im Zuge der Antragsprüfung festgelegt. »Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Höhe der Förderung getroffen werden«, teilte das Ministerium mit.

Die maximale Förderung beträgt eine Million Euro. Sollten sich im Zuge der Arbeiten die Baukosten erhöhen, ändert dies nichts an der SWIM-Förderung: Die Landeszuwendung bleibt gleich hoch, es fließt nicht ein Euro mehr. Mehrkosten muss die Bauherrin tragen.

Eine Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung ausfallen könnte, ist aus dem Ministerium nicht zu erhalten: »Eine pauschale Aussage, ob das Vorhaben der Gemeinde Hüttenberg die Voraussetzungen des SWIM-Programms erfüllt, kann im jetzigen Stadium des Verfahrens angesichts der noch ausstehenden Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm und der bisher nicht vorliegenden Antragsunterlagen nicht erfolgen«, antwortete ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der »Gießener Allgemeinen Zeitung«.

Die Befürworter des Hallenbadneubaus müssen also noch einige Wochen warten, bevor sie den Sekt kalt stellen können. Sollte die SWIM-Förderung jedoch platzen, müsste schnell eine Lösung her, um das Finanzierungsloch von einer Million Euro zu stopfen.

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