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Richtig heizen und lüften

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Gießen (pm). Weniger heizen, um Energie zu sparen - das haben sich viele Mieter für diesen Winter vorgenommen. Aber wie weit darf die Sparsamkeit gehen? Gut 10 Prozent aller Mieter hatten bis Ende November noch gar nicht geheizt. Beim Mieterverein häufen sich bereits die Klagen von Mietern über Wohnungsschimmel. Sind die Räume nämlich zu kalt, kann sich schnell Schimmel bilden.

?Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie Mieter heizen und lüften müssen?

Das ist nicht einheitlich geregelt. Während die Regierung für Unternehmen in Büros 19 Grad als Höchstwert vorgeschrieben hat, können Mieter im Prinzip heizen, wie sie wollen. Sollten im Mietvertrag Mindesttemperaturen vorgeschrieben sein, die der Mieter einhalten muss, wären sie unwirksam. »Für diesen Winter wurden solche vertraglichen Klauseln ausgesetzt«, erklärt man beim Mieterverein. »Aber das entbindet Mieter nicht von der Sorgfaltspflicht für ihre Wohnungen. Sie müssen angemessen heizen und lüften, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen«, sagt der Gießener Vereinsvorsitzende, Heimo Klemm.

?Muss der Vermieter Mindesttemperaturen ermöglichen?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. »Aber ob der Mieter diese Temperaturen dann auch abruft, ist seine Sache«, so Klemm.

?Welche Zimmertemperaturen sind in Ordnung?

Dafür gebe es keine allgemeingültige Zahl. Mieter müssten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen heizen und lüften finden. Und das hänge maßgeblich von den baulichen Verhältnissen und dem Verhalten der Bewohner ab. »Man kann nicht in allen Fällen pauschal sagen: Zimmertemperatur 19 Grad und zweimal täglich lüften schützt vor Schimmel. »Aber bei 16 Grad und darunter wird es wirklich schimmelkritisch. Hilfreich ist ein Hygrothermometer aus dem Baumarkt, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren. Bei Luftfeuchtigkeit dauerhaft über 70 Prozent ist Alarm angesagt.«

?Was können Mieter tun, um Schimmel zu vermeiden?

Vor allem muss die Feuchtigkeit immer schnell aus der Wohnung. Nach dem Duschen und nach dem Kochen sollte gründlich gelüftet werden. Wer ein Aquarium hat oder viele Pflanzen muss ebenfalls öfter die Fenster öffnen. Die Heizungsluft sollte sich gut im Zimmer verteilen können, damit sich keine kalten Stellen an den Wänden bilden, die eine Schimmelbildung fördern. Möbel dürfen nicht zu dicht an der Wand stehen und das Sofa nicht direkt vor der Heizung. Es muss die Luft hinter den Möbelstücken zirkulieren können.

?Was tun, wenn Schimmelflecken zu sehen sind?

Dann sollte man nicht auf eigene Faust etwas unternehmen, sondern muss dem Vermieter Bescheid geben. Dazu sind Mieter verpflichtet.

?Wer muss für die Renovierung und Schimmelbeseitigung aufkommen, wenn die Ursache des Schimmelbefalls nicht eindeutig beim Mieter liegt?

»Das kommt gar nicht selten vor«, heißt es beim Mieterverein. Besonders in diesem Winter, wenn Mieter die Zimmertemperaturen drosseln, könne es passieren, dass Schimmel von einem Zusammenspiel von Heizverhalten und baulichen Gegebenheiten entsteht. Die Gebäude seien ja beim Bau für bestimmte Zimmertemperaturen ausgelegt worden. Wenn längere Zeit weniger geheizt werde, kommen vielleicht Wärme- oder Kältebrücken zutage, die bisher unbemerkt blieben. »Wird die Ursache nicht eindeutig erkannt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Der Mieter kann dann sogar die Miete mindern, bis der Schimmelbefall beseitigt ist.«

?Und wenn der Mieter eindeutig schuld ist?

»Dann muss er die Rechnung für die Beseitigung des Schadens übernehmen. Es empfiehlt sich deshalb, die Heizung lieber nicht zu stark zu drosseln, um später keinen Ärger zu bekommen, der sehr teuer werden kann. Dann hat man am Ende gar nichts gewonnen«, so Klemm.

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Heuchelheim (pm). Die schon traditionelle Weihnachtsspende des Betriebsrats von Schunk ging in diesem Jahr an die Tafel Gießen. Der Spendenbetrag stammt von den Beschäftigten des Standort Heuchelheim, die dem Aufruf der Mitarbeitervertretung auf der letzten Betriebsversammlung gefolgt sind. »Mit unseren Spenden helfen wir Kolleginnen oder Kollegen, die in Not geraten sind, oder sozialen und karitativen Einrichtungen und Initiativen in der Region«, berichtet Damian Obruschnik. »Dieses Mal wollten wir der Tafel in Gießen unter die Arme greifen.« 3500 Euro kamen so zusammen, zum großen Teil aus vielen Einzelspenden der Beschäftigten, darunter waren aber auch größere Beträge von der Führungskräften von Schunk Sintermetalltechnik oder die Erlöse der Schunk Mitarbeitervorstellung des Wettenberger Sammelsuriums. Schunk verdoppelte den Betrag, sodass Simon Alsmeier und Obruschnik einen Scheck über 7000 Euro an Anna Conrad übergeben konnten. Diese bedankte sich herzlich.

FOTO: PM

Gießen (pm). Das Ingenieurbüro Duschl aus Gießen hat erneut auf die Verteilung von Karten und Präsente für Geschäftskunden zu Weihnachten verzichtet und statt dessen hilfsbedürftige Einrichtungen unterstützt, 1000 Euro gingen an das Agaplesion Haus Samaria Hospiz. Im Foto die Scheckübergabe mit (v. l.) Dipl.-Ing. Arno Möglich, Büroleiter, Prokurist und Gesellschafter der Duschl Ingenieure Rhein-Main GmbH & Co. KG, Gitta Baumgartl-Weber, Einrichtungsleiterin Haus Samaria Hospiz, die sich herzlich bedankte, und Marie Felde, Assistenz Ingenieurbüro Duschl. FOTO: pm

Staufenberg (pm). Beim gemeinsamen wöchentlichen Frühstück hat der Verein »Gemeinsam statt einsam ean Träs« einen Scheck der Volksbank Mittelhssen erhalten. Der Verein hatte beim Förderwettbewerb »Letzte Chance« den zweiten Platz belegt und damit 2500 Euro gewonnen. Im Foto die Scheckübergabe mit (von linsk) Volksbank-Vertreter Alexander Zippel, Kassenwart Gerhard Amend und dem 2. Vorsitzenden Erwin Heyer, FOTO: PM

Gießen (pm) . Die IHK Gießen-Friedberg bietet wieder die modulare Seminarreihe Basiswissen Existenzgründung an, in der praxiserfahrene Referenten die wichtigsten Informationen zum Start in die unternehmerische Selbstständigkeit vermitteln. Hier können sich die Gründer die für sie relevanten Themen individuell und voneinander unabhängig flexibel zusammenstellen. Thema des ersten Moduls ist die Erstellung eines Business-Plans. Weitere Themen werden sein: Steuern, Marketing und Vertrieb, Finanzierung und Förderprogramme bis hin zur sozialen Absicherung. Praxisnahe Beispiele runden das Programm ab.

Um für eine Gründung umfassend vorbereitet zu sein, bietet die IHK die fünf Module im Komplettpaket an. Aber auch die Buchung einzelner Module ist bis eine Woche vor Veranstaltung möglich.

Weitere Informationen zu Seminarinhalten, Terminen und Anmeldung unter: www.ihk.de/giessen-friedberg/basiswissen oder bei Regina Böning-Wolf, IHK Gießen-Friedberg, Telefon 0 60 31/6 09-25 60, E-Mail: boening-wolf@giessen-friedberg.ihk.de.

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Wer nicht ausreichend lüftet, muss mit Schimmel rechnen, hier ein Fleck an einer Balkontür. © Red

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