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Corona-Regeln einhalten
Trauerhallen dürfen genutzt werden
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Reiskirchen (pm). Die Gemeinde Reiskirchen weist nochmals darauf hin, dass die gemeindlichen Liegenschaften, zu denen auch Bürgerhäuser und Sporthallen gehören, weiterhin für Vereins- und private Nutzung geschlossen bleiben müssen. Anders sieht es bei Trauerfeiern in geschlossenen Trauerhallen auf den Friedhöfen aus. Dort ist bei Einhaltung der Abstandsregelung eine Teilnehmerzahl bis zu zehn Personen aus dem Angehörigenkreis erlaubt.
Bei Trauerfeiern im Freien sollte die Teilnehmerzahl so gering wie möglich gehalten werden, bittet die Gemeindeverwaltung. Diese Corona-Vorgaben seien einzuhalten, um neue Infektionsketten unbedingt zu vermeiden.