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Standfestigkeit der Grabdenkmäler wird überprüft

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Von: red Redaktion

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Reiskirchen (pm). Die Gemeindeverwaltung kündigt die Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern auf den Reiskirchener Friedhöfen für Mitte Mai an. Zu den Kontrollen ist sie verpflichtet, da nach den Unfallverhütungsvorschriften die nutzungs- und pflegeberechtigten Personen von Grabstätten mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Denkmäler überprüfen müssen.

Die Kontrollen werden vom 15. bis 19. Mai von einem von der Gemeindeverwaltung beauftragten Sachverständigenbüros durchgeführt, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde.

Lose Grabsteine werden mit Aufklebern mit der Aufschrift »Unfallgefahr, Grabstein ist lose, bitte sofort befestigen« versehen. Standunsichere Grabmale sind von den Nutzungs- beziehungsweise Pflegeberechtigten sofort zu sichern oder durch eine Fachfirma sichern zu lassen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis »für diese unumgängliche Maßnahme«.

Der Bundesgerichtshof sowie das Oberlandesgericht Celle haben hierzu Grundsatzurteile gefällt. Darin heißt es, dass bei der Überprüfung strenge Maßstäbe anzuwenden sind, um den durch Umsturz von Grabdenkmälern drohenden Gefahren vorzubeugen.

Ein Grabdenkmal sei sofort abzubauen oder zu sichern, sobald man erkennt, dass die Standsicherheit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Eine Sicherung sei zum Beispiel erforderlich, wenn die Standfestigkeit des Grabmals beim Anfassen mit beiden Händen und einer kräftigen Zugprobe oder bei anderer geeigneter Prüfung nicht mehr gegeben ist.

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht als Friedhofsträger ist die Gemeinde verpflichtet, jährlich die Standfestigkeit der Grabmäler zu überprüfen. Wer dazu Rückfragen hat, kann sich an die Friedhofsverwaltung unter Tel. 0 64 08/9 59 03 13 wenden.

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