Reiskirchen obsiegt im Blitzer-Streit
Reiskirchen (us). Die Gemeinde Reiskirchen hat obsiegt. Sie muss für den nicht einsatzfähigen Blitzer an der B 49 in der Ortsdurchfahrt keine 9335 Euro Miete zahlen. Richterin Diana Kloska hat die vom Unternehmen German Radar angestrengte Klage gegen die Kommune am Freitag abgewiesen: »Die Klägerin hat ihre Leistung nicht erbracht.« Das Risiko dafür liege bei ihr.
Bei dem vor dem Landgericht Gießen ausgetragenen Rechtsstreit geht es um den Blitzer, der seit Anfang 2016 in der Reiskirchener Ortsdurchfahrt steht. Die Gemeinde hatte das Gerät nicht nur angemietet, sondern, wie andere Kommunen auch, dem Dienstleister auch die Auswertung der Messergebnisse übertragen. Doch ein Urteil des OLG Frankfurt setzte dieser Praxis 2017 ein Ende. Es fordert von den Ordnungsbehörden, die Messungen selbst auszuwerten. Vor diesem Hintergrund schlossen die Gemeinde Reiskirchen und German Radar eine Abänderungsvereinbarung. Damit das Ordnungsamt die Beweismittel selbst bearbeiten kann, sollte das Messgerät mit einer Software nachgerüstet werden. Doch das hat nicht funktioniert.
Wer trägt das Risiko?
In der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen war völlig unstreitig, dass die vereinbarte Leistung nicht geliefert worden war. Nur über die Risikoverteilung konnten sich die beiden Parteien nicht einigen.
Der Rechtsanwalt von German Radar beharrte darauf, dass der Blitzgerät nicht defekt sei und die Software nur auf Betreiben der Kommune nachgerüstet worden sei. Der Rechtsvertreter Reiskirchens hielt dagegen, dass das Messgerät seinen Zweck, nämlich die Verkehrsüberwachung, ohne funktionierende Software nicht erfülle. Schon damals hatte die Richterin deutlich gemacht, dass sie eher der Rechtsauffassung der Gemeinde zuneige und für eine gütliche Einigung geworben. Danach sollte Reiskirchen ein Drittel und German Radar zwei Drittel der strittigen Summe zahlen. Aber der Vergleich kam nicht zustande.
Nach dem nun gefällten Urteil muss die German Radar nicht nur auf die nicht gezahlte Miete verzichten, sondern auch die Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung kann eingelegt werden.