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»In Ettingshausen keine Alternative«

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Von: Ursula Sommerlad

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Reiskirchen (us). Dass die Federnfabrik Subtil ihren Standort in Ettingshausen ausbauen will, stößt nicht auf Widerspruch. Dass mit dieser Erweiterung aber eine Vergrößerung des Gewerbegebiets und die Ansiedlung weiterer Firmen einhergehen soll, umso mehr. Seit die Pläne der Subtil Real Estate GmbH im März bekannt geworden sind, machen die Anwohner mobil.

Jetzt, kaum dass die Sommerferien vorbei sind, geht die Kontroverse in eine neue Runde. Die Bauausschuss-Sitzung im Reiskirchener Bürgerhaus dürfte dabei lediglich ein Warm-up für die in der kommenden Woche geplante Bürgerinformation gewesen sein.

Noch befindet sich die Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplan im Anfangsstadium. Der Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung gegen die Stimmen von SPD und Grünen im März kurz vor der Kommunalwahl gefasst hat, sei lediglich der Beginn eines offenen Prozesses, wie Mathias Wolf vom Planungsbüro Fischer formulierte. Den Plänen seien enge Grenzen gesetzt, denn raumordnerisch dürfen Gewerbeflächen in Ettingshausen lediglich für den Eigenbedarf entwickelt werden. Die Ansiedlung externer Firmen sei ausgeschlossen. »Das wird vom RP streng gehandhabt«, versicherte der Planer. Zudem sei eine Ausweisung von Flächen auf Vorrat nicht gestattet. Wolf: »Der Bedarf muss da sein.«

Verkehrsgutachten erforderlich

Darüber hinaus birgt das zweistufige Planungsverfahren nach Aussagen des Planers zahlreiche Unwägbarkeiten, die sich erst im Laufe des Planungsprozesses klären ließen. Eine Abweichung vom Regionalplan, der in einem Teilbereich Flächen für die Landwirtschaft vorsieht, gehöre genauso dazu wie offene Fragen zum Beispiel des Trinkwasserschutzes und der Erschließung. »Da wird ein Verkehrsgutachten nötig sein.«

Nach Aussagen Wolfs bringt eine Änderung des Bebauungsplans verschiedene Vorteile mit sich, auch für die Anwohner. So würde ein Teil der jetzt als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen zum Mischgebiet mit weniger intensiver Nutzung herabgestuft.

Der alte Bebauungsplan umfasst nach Aussagen des Planers 7,5 Hektar Gewerbeflächen. Ein Teil davon sei zwar unbebaut, eine Baugenehmigung könne aber jederzeit erteilt werden. Mit der Änderung würden 6,9 Hektar neu ausgewiesen. 1,7 Hektar für die Erweiterung der Federnfabrik, 2,9 Hektar für die Ansiedlung eines Fleischbetriebs und eines Baustoffhandels und noch einmal 2,3 Hektar für weitere Unternehmen. Der Planer prognostizierte, dass die Obere Planungsbehörde beim RP an potenzielle Ansiedlungen strenge Maßstäbe anlegen wird. »Sie werden es beschränken, da bin ich ziemlich sicher.« Die Ausweisung der gesamten Fläche in einem Zug habe jedoch Vorteile für die Erschließungsplanung. Zudem gebe es in Ettingshausen zu diesem Gewerbestandort keine Alternative.

Wolfs Präsentation im Bauausschuss diente lediglich der Information, ein Beschluss wurde an diesem Abend nicht gefasst. Dennoch kam aus den Reihen der Grünen heftige Kritik am Vorgehen. Renz Hornischer monierte, dass der Gemeindevorstand bis dato einen von CDU und Freien Wählern im Mai verabschiedeten Fragenkatalog noch nicht beantwortet habe. Insofern mache weder eine Beratung im Ausschuss noch eine Bürgerinformation Sinn. »Blasen Sie es ab«, forderte er den Gemeindevorstand auf. Erster Beigeordneter Dr. Thomas Stumpf in Vertretung des Bürgermeisters widersprach: »Man kann manche Fragen jetzt noch nicht beantworten.« Das sei im Vortrag des Planers doch deutlich geworden.

Auch Reinhard Strack-Schmalor (SPD) erneuerte die Kritik seiner Fraktion an dem Vorhaben. Eine Erweiterung der Gewerbeflächen sei nicht erforderlich, denn für die Erweiterung der Federnfabrik genüge der alte Bebauungsplan. Andere Unternehmen aus Ettingshausen, die Interesse an den Flächen haben, seien ihm nicht bekannt. »Wir haben Subtil, und die haben Reserven. Sonst haben wir nichts.«

Bürgerinformation - Am Donnerstag, dem 16. September, findet in der Sport- und Kulturhalle Ettingshhausen um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Gewerbegebiet Holzweg-Stirn statt. Planer Mathias Wolf wird anwesend sein. Für den Besuch gelten die 3G-Regeln.

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