CDU frustriert und enttäuscht
Reiskirchen (pm). Die nicht enden wollende Geschichte Ortsumgehung B 49 Reiskirchen wird sich noch länger hinziehen. Das ist das Ergebnis aus den Antworten des hessischen Verkehrsministeriums und des Verwaltungsgerichtshofs auf Fragen der CDU Reiskirchen zur Entwicklung und des aktuellen Stands.
Dabei bezieht sich die Kritik der CDU nicht nur auf den Gerichtshof, der noch immer nicht zu einer Verhandlung geladen hat, sondern auch auf die Gemeinde bzw. den Bürgermeister und den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB), »der wohl auch zu Verzögerungen beigetragen hat«, erklärt Gemeindeverbandsvorsitzender Tobias Breidenbach.
»Aufgrund der Corona-Pandemie und Berichten in den Zeitungen über Verzögerungen bei Gerichtsprozessen, war ja schon fast zu befürchten, dass auch das Verfahren zur Planfeststellung der Ortsumgehung Reiskirchen noch immer nicht fortgeführt wurde«, so Breidenbach. Nichtsdestotrotz sei es in einem Rechtsstaat schwer verständlich, »weshalb eine so wichtige Entscheidung, die auf jahrzehntelangen Planungen zurückgeht, nun auch schon jahrelang nicht von den Gerichten vorangetrieben wurde«. Für die CDU war schon das Einleiten des Mediationsverfahrens »fragwürdig«. Das nach dessen Scheitern noch immer kein Fortschritt erkennbar ist, »ist schwer vermittelbar«, so Breidenbach
Für die CDU Reiskirchen stehe fest, die jahrzehntelangen Planungen, das Votum beim Bürgerentscheid und die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner »müssen jetzt endlich ernst genommen werden und dazu führen, dass dieses Projekt ernsthaft angegangen wird«.
Gemeinde in der Pflicht?
Aus den Antworten auf die Fragen der CDU geht hervor, dass die Gemeinde im August 2019 zu beiden Klageverfahren geladen worden ist. Diese hat dann wohl den Hessischen Städte- und Gemeindebund mit der Vertretung der Gemeinde bei Gericht beauftragt. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der CDU auch nicht generell zu kritisieren. Allerdings, so Breidenbach, entbinde das die Gemeinde beziehungsweise den Bürgermeister nicht von der Verpflichtung, sich weiterhin dieses Themas anzunehmen und immer wieder nach dem aktuellen Stand zu fragen. Denn wie aus den Antworten hervorgehe, wurden die Verfahrensbeteiligten angehalten, angekündigte Stellungnahmen einzureichen, was seitens des HSGB noch immer ausstehe. »Hier muss die Frage erlaubt sein, weshalb diese Stellungnahme noch immer nicht bei Gericht eingegangen ist und weshalb sich Bürgermeister Kromm scheinbar nicht in der notwendigen Regelmäßigkeit mit dem HSGB über dieses Thema austauscht und auf eine zügige Erledigung der vom Gericht gestellten Anforderungen drängt«, so Breidenbach. Ein so wichtiges Thema müsse bei der Gemeinde »Chefsache sein«.