»Angriff unangebracht«
Reiskirchen (pm). Der CDU-Gemeindeverband hat in einer Pressemitteilung zur geplanten Südumgehung für Reiskirchen unter anderem Bürgermeister Dietmar Kromm angegriffen und ihm vorgeworfen, »zur Verzögerung beigetragen« zu haben. Das weist der Bürgermeister vehement zurück. Die Gemeinde sei keineswegs untätig und bei diesem Thema »am Ball«.
»Ich bin erstaunt darüber, dass die CDU gerade jetzt verbal auf die Gemeindeverwaltung und mich persönlich schießt. Wir haben es in den letzten Wochen geschafft, dass die Südumgehung der B 49 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) wieder mehr in den Fokus gerät«, schreibt Kromm.
Die Aussagen der CDU entsprächen nicht der Wahrheit und suggerierten dem Leser, dass der Bürgermeister der Gemeinde für den vermeintlichen Stillstand in Sachen Planung der B 49-Südumgehung in Reiskirchen verantwortlich sei. »Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir die Anhörung vor dem Verwaltungsgerichtshof schon hinter uns hätten, aber das liegt nicht in unseren Händen, wir sind leider auf die Priorisierung beim VGH angewiesen, schließlich haben wir eine freie Gerichtsbarkeit«, so der Bürgermeister.
Selbstverständlich musste die Gemeinde anwaltliche Beratung und Unterstützung eingehen, dazu sei sie ab einem bestimmten Umfang sogar verpflichtet, erläutert Kromm. Dies geschehe in der Regel über den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB), hier ist Reiskirchen Mitglied. »Da müssen wir uns auf die Juristen verlassen, insbesondere wenn es sich um solch eine Tragweite handelt.«
Persönlich vorgesprochen
Seit Bestehen des Planfeststellungserlasses des Hessischen Verkehrsministeriums habe man sich »permanent für den Ausbau eingesetzt«, sei es durch persönliches Vorsprechen in Wiesbaden oder durch regelmäßigen Schriftverkehr mit den beteiligten Behörden. Zudem habe man Fragen aus den Fraktionen der Gemeindevertretung stets zeitnah beantwortet, »was gerne in den Protokollen nachgelesen werden kann«.
Zuerst sei die Beteiligung der Gemeinde selbst, insbesondere bei der Mediation mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und einer Privatperson, abgewiesen worden. Dann habe man erwirkt, dass einer Prozessbeteiligung der Gemeinde vor dem VGH stattgegeben wurde. Zurzeit liefen erneut Anfragen des HSGB beim Verwaltungsgerichtshof zum Sachstand und zur Terminierung der nächsten Schritte.
»Auch ich bin ein stückweit frustriert über die lange Zeit, in der vermeintlich nichts passierte. Unsere Bürger können aber versichert sein, dass die Gemeinde ›am Ball bleibt‹, denn es steht außer Frage, dass der Bürgerentscheid respektiert wird«, erklärt der Verwaltungschef. Er wünsche, dass die verkehrlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Reiskirchen und Lindenstruth baldigst aufhören und die Gemeinde sich weiter entwickeln kann.
Generell begrüße er es, dass sich eine Fraktion zur B 49-Umgehung öffentlich zu Wort melde und bei den Behörden nach dem Sachstand erkundigt. Dazu habe er des Öfteren aufgerufen, »weil ich weiß, dass die Behörden dieses Interesse ganz besonders wahrnehmen«, so Kromm.