Privatinitiative treibt »Kreuzacker II« voran

Rabenau (vh). Es gibt sie noch: echte Überraschungen trotz aller durch die Corona-Pandemie verursachten Stagnation. Zu ihrer gemeinsamen Sitzung im Bürgersaal Londorf berieten die Ausschüsse für Finanzen und Bauen über Bebauungspläne in verschiedenen Ortsteilen, darunter das Vorhaben »Kreuzacker II«. Im ersten Bauabschnitt wurden in den 2000er Jahren westlich der Fröbelstraße in Londorf rund 23 Wohnbaugrundstücke erschlossen.
Im Sommer 2017 informierte der damalige Bürgermeister Kurt Hillgärtner den Bauausschuss, das Baugebiet »Auf dem Kreuzacker« sei nun vollständig vergeben, zusammen mit der Hessischen Landgesellschaft für 2018 die Erweiterung geplant.
Doch diese Erweiterung ließ auf sich warten. Einmal hieß es, ein Grundstückseigentümer wolle nicht verkaufen, dann kam das Baugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks an der Brodbachstraße ins Gespräch und damit Zweifel an der Notwendigkeit zweier Baugebiete in einem Ortsteil. Doch der ursprüngliche Investor, der zurzeit östlich der Brodbachstraße den Neubau für die Schottener Reha erstellt, wird vermutlich die Restfläche (Wohnbebauung) nicht vermarkten, sodass dafür ein Nachfolger gesucht werden muss. Unterdessen stieg jedoch die Nachfrage im Allgemeinen und auch das Interesse am Bauen in der Rabenau.
Nun haben junge Leute, teils schon Familien, diese Hängepartien der örtlichen Politik gründlich satt und wollen mittels Eigeninitiative ein bauliches Leuchtturmprojekt schaffen, nämlich den »Kreuzacker II« privatrechtlich erschließen. Sven Nachtigall und ein Mitstreiter stellten das Projekt den Ausschüssen vor.
Die momentane Interessengemeinschaft solle in einer GbR münden, von der die 13 Grundstücke angekauft würden. Für alle Grundstücke gibt es bereits konkrete Bauwillige, die auch namentlich genannt wurden. Außerdem bestehe noch eine Warteliste.
Man wolle gemäß dem Baurecht vorgehen, so Nachtigall. Das bedeutet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Mit anderthalb bis zwei Jahren Verfahrensdauer rechnet die IG. Ein Artenschutzgutachten ist allerdings dringend erforderlich, muss in Auftrag gegeben werden.
Die Privatleute haben unterdessen mit allen fünf Grundstückseigentümern geredet, sie über das Projekt informiert. Ebenfalls ist die Gemeindeverwaltung bereits im Bilde, denn ein Flächenteil, etwa für die künftige Erschließungsstraße, ist kommunales Eigentum. Die Ausschüsse für Finanzen und Bauen beurteilten diese Privatinitiative durchweg positiv und schlugen einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes »Kreuzacker II« vor.