»Letzte Hoffnung« Tarek Al-Wazir
Rabenau (tb). Spätestens seit November sind der Ortsbeirat Allertshausen und die Kreisverkehrsbehörde keine Freunde mehr. Anlass ist die Versetzung der Ortstafel in der Beuerner Straße, wodurch nun, ausgerechnet, in Höhe des Friedhofs Tempo 100 statt zuvor nur 50 erlaubt ist (die GAZ berichtete).
Als im Februar der Landkreis Tempomessungen zusagte, keimte Hoffnung auf. »Zumindest wurden unsere Sorgen erhört«, meinte Bürgermeister Florian Langecker. Waren doch die Messungen Voraussetzung für ein eventuelles Tempolimit oberhalb der Richtung Ortsmitte gewanderten Ortstafel, etwa auf 70 km/h. Wenigstens. Rabenaus Rathauschef aber warnte schon damals vor zu großen Erwartungen. Zu Recht, wie sich jetzt zeigen sollte.
Eine Woche lang hat der Kreis messen lassen, 3075 Kfz Richtung Allertshausen und 2810 in Fahrtrichtung Beuern wurden erfasst. Sinngemäßes Fazit der Behörde: »Die Bedenken ob überhöhter Geschwindigkeiten haben sich nicht bewahrheitet.«
Nach Messung sieht sich Kreis bestätigt
Für den Ortsbeirat ein »ärgerliches« Ergebnis, wie Dr. Roland Baetzel auf GAZ-Nachfrage sagte. Das Gremium will sich nun an Hessens Verkehrsminister wenden. Kardinalfrage: »Wie eigentlich ist die Entscheidung der Kreisverkehrsbehörde mit dem vom Land propagierten Verkehrssicherheitskonzept 2035 in Einklang zu bringen?« Auf Basis der »Vision Zero«, will heißen null Verkehrstote, legt das Konzept den Schwerpunkt auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder, Senioren sowie alle, die zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind. Auf die Antwort aus dem Hause Tarek Al-Wazirs, sozusagen »letzte Hoffnung« der Rabenauer, darf man gespannt sein.
Zur Erinnerung: Um rund 130 Meter Richtung Ortsmitte hatte der Kreis im Herbst letzten Jahres die Ortseingangstafel ausgangs der Beuerner Straße versetzen lassen. Seither ist dort Tempo 100 erlaubt. Der Ortsbeirat fühlte sich übergangen, sprach von einem »Schildbürgerstreich«. Vor allem aber sorgte er sich um eine Gefährdung der Fußgänger auf dem Weg zum Friedhof. Zudem steige die Unfallgefahr an der Kreuzung mit der Allendorfer Straße, jetzt nur 50 Meter hinter der Ortstafel.
Der Kreis begründete die Maßnahme mit Vorgaben der Straßenverkehrsordnung: »Auf keiner der beiden Straßenseiten liegt eine einseitige geschlossene Bebauung vor.« Gemäß Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 310 StVO (Ortstafel) sei dies der Fall, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße (hier Beuerner Straße/L 3089) erschlossen werden. Nun außerörtlich liegende Grundstücke würden nicht über die Landes-, sondern über die Allendorfer Straße erschlossen.
Was den (Fuß-)Weg zum Friedhof angeht, argumentierte die Behörde: Nach dem Versetzen der Tafel beginne die geschlossene Ortschaft noch ca. 60 Meter vor den Einmündungen in die Allendorfer Straße und mithin zum Friedhof. Und zur Nutzung des Tors als weiterer Friedhofszugang, das sich nun außerorts befindet: Ein außerörtlicher Gehweg sei nicht vorhanden, rechts verlaufe ein Graben. »Der Friedhof ist über die offizielle Straße gegenüber der Allendorfer Straße zu erreichen.«