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»Kein Anhängsel des Vogelsbergs«

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Von: Volker Heller

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Rabenau (vh). Die nächste hessische Landtagswahl findet im Herbst 2023 statt. Um Bevölkerungs-Wanderungen auszugleichen und in etwa gleich große Wahlkreise zu erhalten, sollen diese neu zugeschnitten werden. Die Gemeinde Rabenau soll demnach aus der bisherigen Zuordnung in den Wahlkreis 19 (Gießen II) herausgelöst werden und künftig dem Wahlkreis 20 (Vogelsberg) zufallen.

Enge Anbindung an Kreis Gießen

Zu dieser geplanten Wahlkreisreform hat das Rabenauer Gemeindeparlament in seiner jüngsten Sitzung eine gemeinsame ablehnende Stellungnahme abgegeben.

Darin heißt es, das neue Einteilen betrachte man generell als ein »kurzlebiges Stückwerk«. Bereits vor fünf Jahren war deshalb Laubach dem Vogelsberg-Wahlreis zugeschlagen worden. Jetzt soll mit Rabenau nochmals nachgebessert werden.

Die Bevölkerungszahl im Vogelsbergkreis werde wohl auch in den nächsten Jahrzehnten weiter abnehmen. Die Befürchtung der Rabenauer: Verschiebungen innerhalb von Wahlkreisen »gehen zulasten der Kontinuität bei der lokalen Verankerung der Abgeordneten und zulasten der Identifizierung der Wähler mit dem oder der Abgeordneten«. Die Gemeindevertretung befürchtet, Rabenau würde ein »Anhängsel« des Vogelsberg-Wahlkreises werden. Rabenau habe auf der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ebene eine enge Anbindung an den Landkreis Gießen, nicht aber zum Vogelsbergkreis.

Die Rabenauer Gemeindevertreter sprechen sich deshalb gegen den vorgelegten Entwurf des neuen Landtagswahlgesetzes aus.

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