»Frust, wenn Mängel nicht abgearbeitet werden«
Rabenau (vh). Das neue Online-Zugangsgesetz des Bundes verpflichtet alle Kommunen bis zum Jahresende 2022, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Diese Regelung brachte die Fraktion BfRab auf den Gedanken, der Gemeindevorstand möge die Internetseite www.maengelmelder.de, eine bundesweite Plattform für Bürgeranliegen, mit der Internetseite der Gemeinde verlinken.
Fraktionsvorsitzender Christoph Nachtigall stellte im Gemeindeparlament diesen Antrag und berichtete, es entstünden durch diese Verknüpfung in der allgemeinen Version keine Kosten. Dass viele Rabenauer sich die Möglichkeit wünschten, einen Mangel anzuzeigen und diesen auch mit einem Foto zu dokumentieren, sei Thema des Kommunalwahlkampfs gewesen.
Ottmar Lich (FW) schlug vor, den Antrag in den Finanzausschuss zu verweisen, da für ihn noch rechtliche Fragen offen seien. Florian Schnecker (FW): »Online ist zeitgemäß. Wir brauchen einen generellen Fahrplan. Der Antrag sollte in den Ausschuss.«
Bürgermeister Florian Langecker gab zu bedenken, dass man in der allgemeinen Version Einträge und somit erledigte Mängel nicht löschen könne. Karl-Heinz Till (Grüne) sah ein anderes Problem. Wegen Personalmangels bei der Gemeinde sei es eher unwahrscheinlich, dass alle angezeigten Mängel auch bearbeitet würden. Lisa Langwasser (SPD) führte den Gedanken weiter: »Der Frust der Bürger ist noch höher, wenn sie Mängel melden und die nicht abgearbeitet werden.« Nachtigall beschwichtigte. Man wolle keinesfalls die Ortsvorsteher ersetzen, die bisher erste Ansprechpartner für Mängel seien. Das Portal solle lediglich »die zweite Möglichkeit des Meldens« sein. Übrigens werde maengelmelder.de schon genutzt. Folglich sei der Link zur Internetseite Rabenau sinnvoll. Einstimmig verwies das Parlament den BfRab-Antrag in den Finanzausschuss.