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»Es gibt jetzt klare Aufgaben«

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Von: Volker Heller

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Rabenau (vh). Wie es aussieht, kann der Lückenschluss bald vollzogen werden, aber noch ist Rabenau die einzige Kreiskommune ohne Jugendpfleger. Das Gemeindeparlament hatte vorigen Dezember beschlossen, diese Stelle solle erst besetzt werden, wenn ein Konzept über die Inhalte von Jugendarbeit in Rabenau vorliege. Das nun fertige Konzept beschloss das Parlament jetzt einstimmig.

Für eine vorerst halbe Stelle (19,5 Wochenstunden) ist es recht detailreich und ausführlich geworden. Christoph Nachtigall (BfRab): »Der Mangel von früher ist abgestellt. Es gibt jetzt klare Aufgaben.«

Der vormalige Gemeindepädagoge war hauptsächlich für die Kirchengemeinde tätig gewesen. Es gab Unklarheiten bei den Aufgaben für die Kommune. Nachtigall sagte, man müsse abwarten, ob sich denn jemand auf diese halbe Stelle bewerben werde. Christoph Dietz (CDU) meinte, der kommende Jugendpfleger solle auch in die Ausrichtung der Ferienspiele einbezogen werden, hierbei jedoch nicht federführend sein. Die Rabenauer Ferienspiele würden bisher von einer ehrenamtlichen Gruppe organisiert, angeleitet durch den Bürgermeister. Die zukünftige Jugendpflege soll mit ihrem Angebot Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 21 Jahren erreichen.

Erfahrungsbericht nach einem Jahr

Lisa Langwasser (SPD): »Toll, dass sich der lange Atem gelohnt hat.« Sie schlug vor, in allen sechs Jugendzentren eine Bestandsaufnahme zu machen über deren räumliche und materielle Ausrüstung. Florian Schnecker (FW): »Wir begrüßen den ersten Schritt.« Man solle die Arbeit des Jugendpflegers mit der Jugendarbeit in den Vereinen vernetzen. Karl-Heinz Till (Grüne) meinte, das Hausrecht über die sechs Jugendzentren solle man uneingeschränkt dem Jugendpfleger übertragen. Würde man es splitten (Jugendpfleger und der Ortsvorsteher), fühlte sich jener vielleicht vor den Kopf gestoßen. Nachtigall gab zu bedenken, dass abends wenn die Jugendzentren vorrangig besucht würden, der Jugendpfleger keine Arbeitszeit mehr habe. Dietz meinte, das Hausrecht könne auch der Thekendienst oder der gewählte Vorstand jedes Jugendzentrums ausüben. Tina Reinhardt (CDU): »Beide sollten das gleiche Hausrecht haben.« Till: »Nach Ablauf eines Jahres wird das eruiert.« Dietz: »In der Hausordnung steht, dass Jugendpfleger und Ortsvorsteher die Jugendzentren leiten.«

Parlamentsvorsteher Ottmar Lich (FW) formulierte den endgültigen Beschluss: »Die Leitung der Jugendzentren wird dem Jugendpfleger und Ortsvorsteher übertragen. Näheres regelt die Hausordnung. Nach einem Jahr wird darüber ein Erfahrungsbericht angefertigt.« Einstimmiger Beschluss.

Einigkeit auch darüber, nach einem Jahr die in jedem Jugendzentrum fehlende Ausrüstung zu benennen und dem Jugendpfleger die Federführung bei den Ferienspielen nicht zu übertragen.

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