Holland-Kreisel »wäre zu begrüßen«
Pohlheim (pm). Nach der Kritik der Christdemokraten zum aktuellen Vorgehen beim Baugebiet Hausen-Ost äußert sich Bürgermeister Andreas Ruck und erläutert Hintergründe.
Der erste Bauabschnitt des Baugebietes »Hausen-Ost« (nördlicher Bereich) wurde am 2018 in Kraft gesetzt, da dieser Bereich erschließungs- und verkehrstechnisch noch an das vorhandene Baugebiet »Hombiegel« angeschlossen werden konnte. Im Genehmigungsverfahren erfolgte der Hinweis, dass im weiteren Bebauungsplanverfahren der Umweltbericht an die geltenden Bestimmungen anzupassen sei.
Anregungen und Einwände
Für den südlichen Abschnitt habe sich durch Verlagerung des Regenrückhaltebeckens auch der Geltungsbereich erweitert. Die Bebauungspläne »Hausen-Ost« und »Anbindung Hausen-Ost« wurden vor einigen Jahren daher zusammengeführt. Bedingt dadurch und durch veränderte gesetzliche Richtlinien, insbesondere Umweltbestimmungen, musste der Bebauungsplan erneut überarbeitet werden.
Wie Ruck weiter erläutert, wurden nunmehr die baulichen Festsetzungen an die heutige Bauweise angepasst, die Straßenführung überarbeitet und optimiert, die Überlegung eines Holland-Kreisels als ein Beispiel in Betracht gezogen.
Bei der Nutzung eines sogenannten Holland-Kreisels stehe im Fokus, dass für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen ein sicheres Überqueren und Benutzen garantiert werden könne, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radler und Fußgänger.
»Eine Lösung dieser Art wäre zu begrüßen«, so Ruck. So könnten die Stadtteile weiter zusammenwachsen und voneinander und den jeweiligen Infrastrukturen profitieren, zumal im überarbeiteten Bebauungsplan verschiedene Wohnformen vorgesehen sind. Ob es zur Umsetzung dieser Variante komme, sei noch nicht gesichert, »schließlich gilt es noch zu prüfen, wie die Landesstraße oberirdisch für den Fuß- und Radverkehr überquert werden kann«.
Bedingt durch die genannten Änderungen und gesetzlichen Auflagen sei der Bebauungsplan neu offen zu legen. »Um eine fundierte und qualifizierte Diskussionsgrundlage« für die Beratungen zu erhalten, wurden die Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf beteiligt. Diese Stellungnahmen werden in den Gremien im 4. Quartal beraten. »Dann erst kann mit einem Offenlagebeschluss gerechnet werden«, dann können auch Bürger, Anregungen und Einwände einbringen, so Ruck.