Garbenteich-Ost: Planierungsarbeiten ab Oktober
Pohlheim (srs). Nachdem der NABU mit einem Eilantrag gegen das Vorhaben des Gewerbegebiets Garbenteich-Ost vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gescheitert ist, wollen die Projektentwickler der Revikon GmbH nun im Oktober mit den Planierungsarbeiten beginnen.
Dies kündigte Architekt Felix Feldmann auf Nachfrage an. Man werde die Vogelbrutzeit berücksichtigen, sagte Feldmann, diese läuft bis 30. September.
Nach den Planierungsarbeiten solle die Infrastruktur mit Leitungen, Straßen und der Fertigstellung eines Regenrückhaltebeckens erfolgen. Parallel sollen die Ausgleichsflächen bewerkstelligt werden.
Über die Entscheidung am Verwaltungsgerichtshof sei man froh, äußerte Feldmann. Für Gespräche mit dem NABU beispielsweise zum Thema der Ausgleichsflächen seien die Projektentwickler weiterhin offen, fügte er hinzu.
Der NABU hatte Ende Februar beim Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht. Die Organisation moniert im Rahmen des Pohlheimer Gewerbeprojekts vor allem ein Umweltgutachten. Zu der Normenkontrollklage steht eine Entscheidung noch aus, diese ist allerdings erfahrungsgemäß erst in mehreren Jahren zu erwarten.
NABU-Einwände »nicht substanziiert«
Die einstweilige Verfügung hatte darauf abgezielt, eine Unterbrechung aller Arbeiten zu erwirken. Es bestünden allerdings »keine Anhaltspunkte für eine offensichtliche Unrechtmäßigkeit des angegriffenen Bebauungsplanes«, hat nun der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs zum Eilantrag erklärt. Der NABU habe »nicht glaubhaft gemacht«, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, dass die Planung zum Gewerbegebiet »auf derartige unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen wird«.
Der NABU-Kreisverband hatte unter anderem darauf hingewiesen, er habe mit sechs Ornithologen in diesem Frühjahr noch einmal die Feldlerchen-Reviere in dem Gebiet erfasst und wie bereits im Vorjahr knapp 30 Reviere festgestellt. Im Rahmen des Umweltgutachtens waren lediglich sechs Reviere gezählt worden.
Der Hinweis des NABU auf die knapp 30 Reviere sei allerdings »nicht hinreichend substanziiert«, um das Umweltgutachten in dieser Frage in Zweifel zu ziehen, erklärt der Senat des Verwaltungsgerichtshofs. Auch dass erhebliche Störungen von Vogelarten wie Feldlerche und Rebhuhn durch vorgesehene Bauarbeiten in Garbenteich-Ost eintreten, habe der NABU »nicht substanziiert« vorgetragen.
Der NABU hat Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt.
Eigentlich sollten die Erschließungsarbeiten auf dem 25 Hektar großen Gewerbegebiet Ende des vergangenen Jahres starten. Das Projekt verzögere sich durch das Gerichtsverfahren um ein Jahr, hat kürzlich Daniel Beitlich, Geschäftsführer der Revikon GmbH, erklärt. Der NABU-Kreisverband entgegnete: »Hätte der Investor die gesetzlich notwendigen Maßnahmen durchführen lassen, gäbe es jetzt keine Bauverzögerung«,
Angesichts der Verzögerungen durch das Gerichtsverfahren sind laut Beitlich zwei Unternehmen aus dem Kreisgebiet abgesprungen, die geplant hatten, sich in dem Gewerbegebiet anzusiedeln.