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»Der Stadt geht ein Millionenbetrag verloren«

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Pohlheim (pm). Das Vorpreschen des Bürgermeisters Andreas Ruck sorge dafür, dass die Stadt einen Millionenbetrag verliere. Diesen Vorwurf macht Reiner Leidich (CDU) in einer Pressemitteilung.

Konkret geht es um das Baugebiet »Hinter der Friedensstraße« in Garbenteich. Das sechs Hektar große Areal ist städtisches Eigentum und soll durch einen Investor erschlossen werden. An diesen soll auch eine Teilfläche zu dessen Eigenvermarktung veräußert werden.

Das Parlament hatte dazu bereits Beschlüsse gefasst. Zuletzt erfolgte auf Antrag der CDU im Juni ein Sachstandsbericht zum vorliegenden Investorenangebot. »Dabei kam zutage, dass der Bürgermeister bereits Fakten geschaffen hat. Ruck hat dem Investor zu dessen Bedingungen einen Auftrag zur Realisierung des Baugebietes erteilt und die dafür erforderlichen Verträge beauftragt«, schreibt Leidich.

Dies sei ein unzulässiger Vorgang. »Durch das bürgermeisterliche Vorpreschen und Übergehen des Parlamentes haben sich weitere Verhandlungen durch die Stadtverordneten erübrigt.« Eine Rückabwicklung des erteilten Auftrages oder größere Änderungen würden zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der CDU-Mann kritisitiert, dass »dem Investor zu dessen Eigenvermarktung wesentlich mehr Flächen als ursprünglich vorgesehen veräußert werden«. Zur Preisfindung liege weder ein Wertgutachten vor noch hätte sich die Stadtverordnetenversammlung vorab damit beschäftigt. »Allein durch den Flächenmehrverkauf geht der Stadt ein Millionenbetrag verloren.«

Regressansprüche gegen Ruck prüfen

Leidich hat den Sachverhalt bereits Ende Juni mit dem entsprechenden Erkenntnisstand namens der CDU-Fraktion bei der Kommunalaufsicht aktenkundig gemacht und bis heute noch keine Rückmeldung auf die gestellten Fragen erhalten. Letzte Nachfrage habe ergeben, dass die Prüfung sich in »finaler Bearbeitung« befinde. Leidich hofft, dass die Stellungnahme zu den nächsten Parlamentssitzungen vorliegt.

Leidich will auch geklärt wissen, ob Ruck aufgrund seines eigenmächtigen Handelns für daraus resultierende Vermögensschäden in Haftung genommen werden kann. »Solange weder die Expertise der Kommunalaufsicht noch die angeforderten Unterlagen auf dem Tisch liegen, kann der Vorgang nicht diskutiert und entschieden werden.«

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