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Meldungen sind bis Monatsende vorzulegen

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Von: red Redaktion

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Gießen (pm). Seit Mitte der Vorwoche gilt bundesweit die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege. Bis Ende des Monats sind die Leitungen von Pflegeheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und weiteren Einrichtungen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung dazu verpflichtet, Meldungen abzugeben, wenn die Mitarbeitenden bis Ablauf des 15.

März keinen entsprechenden Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte kein Attest vorgelegt haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder ein Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Nachweises besteht.

Für die Weitergabe der Meldungen an die zuständigen Gesundheitsämter hat das Land Hessen ein gesichertes Internet-Portal freigeschaltet. Da es sich bei der Weitergabe um sensible medizinische Daten handelt, ist eine Meldung durch die Einrichtungsleitungen ausschließlich auf diesem Weg möglich. Einrichtungen und Unternehmen im Landkreis Gießen gelangen über corona.lkgi.de unter der Rubrik Impfen zum Meldeportal und weiteren Informationen.

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