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Mehreinnahmen erwartet

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Von: Thomas Brückner

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Vor allem in Laubacher Wochenendgebieten wie jenem am »Hetzberg« oberhalb von Lauter (Foto) sind Zweitwohnungen gemeldet. © Thomas Brueckner

Laubach (tb). Vor mittlerweile fast 30 Jahren, am 23. November 1993, beschritten Laubachs Stadtverordnete einen neuen Weg. Zumindest was vergleichbare Kleinstädte der Umgebung angeht: Per Satzungsbeschluss hatten fortan Besitzer einer Zweitwohnung einen Obolus in Höhe von zehn Prozent des Mietwertes zu entrichten.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 tritt nun eine Änderung hin zu einer realistischeren Steuerbemessung in Kraft. Die Kämmerei rechnet mit kleineren Mehreinnahmen, »plus/minus 5000 Euro«. Aktuell überweisen 73 Steuerpflichtige der Stadtkasse gut 23 500 Euro.

Nochmals zurück auf Anfang, zur Einführung der neuen Steuer: Bereits vor dem Satzungsbeschluss 1993, ja vor Gründung der Großgemeinde, hatte es rund um Laubach relativ viele Wochenendgebiete gegeben. Die landschaftlich reizvolle Lage am Westrand des Vogelsberges verfehlte ihre Wirkung nicht, lockte vor allem »Frankfurter Loftschnäpper«, wie der Volksmund die Neubürger schon mal nannte.

Die 73 Inhaber von Zweitwohnsitzen finden sich auch heute noch vermehrt in diesen außenliegenden Siedlungen.

Mehrkosten für Kommunen

Die Gründe für den Erlass der Satzung, bestätigt Jakob Fischer als Kämmerer des Verwaltungsverbandes Laubach/Lich, liegen auf der Hand: In die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen, etwa der Anteile an der Einkommenssteuer, gehen nur Personen mit Hauptwohnung ein. Mit der Steuer erhofft man sich einen Anreiz zur Ummeldung - und entsprechend erhöhte Zuweisungen des Landes. In der Stadt an der Wetter allerdings, so Fischer weiter, habe es dies in den letzten Jahren so gut wie gar nicht mehr gegeben. Gerechtfertigt sei die Steuer überdies, da die Gemeinden Mehrausgaben für eine - bei einer Vielzahl von sporadischen Bewohnern - »untergenutzte« Infrastruktur haben.

Mit zehn Prozent bewegt sich der Laubacher Steuersatz eher am unteren Rand. In Städten mit sehr hohem Freizeitwert ist er deutlich höher. Die Tourismushochburg Überlingen am Bodensee etwa verlangt 28 Prozent der Jahresmiete.

Wie 2006 resultiert die neuerliche Satzungsänderung aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Vor zwei Jahren bereits hatten die Karlsruher die auch in Laubach angewandte Steuerbemessung nach der vom Finanzamt festgestellten Jahresrohmiete als verfassungswidrig verworfen. Danach wurde der Wert einer Wohnung zunächst auf Grundlage des 1964er Mietspiegels festgestellt, anschließend gemäß der Mietensteigerung nach dem Verbraucherindex hochgerechnet.

Nach der überarbeiteten Satzung fußt die Steuer künftig auf dem »Mietwertkalkulator«, erstellt vom Amt für Bodenmanagement. Darin ein gehen jetzt Bodenrichtwerte, Lage, Wohnfläche und Ausstattung. Die Aktualisierung des »MiKa« alle zwei Jahre kostet die Kommune 100 Euro.

Die Zweitwohnungsbesitzer in Laubach, so abschließend der Kämmerer, erhalten in Bälde einen Erklärungsbogen, nach dem die Steuer dann neu berechnet wird.

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