Mehr als 20 Tiere in der Wohnung: Gießenerin bekommt Haltungsverbot für Hunde

Weil eine Frau aus Gießen in ihrer Wohnung zeitweise mehr als 20 Hunde hält, nimmt ihr das Veterinäramt die Tiere weg. Ihr Antrag beim Verwaltungsgericht, wieder welche halten zu dürfen, wird abgelehnt.
Gießen - Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat am Dienstag einen Eilantrag einer Hundehalterin aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, die sich gegen tierschutzrechtliche Anordnungen des Veterinäramtes im Zusammenhang mit ihrer Hundehaltung wandte.
Die Frau hielt in ihrer circa 70 Quadratmeter großen Wohnung zeitweise über 20 Hunde und weitere Tiere, und zwar überwiegend in Gehegen innerhalb der Wohnung. Teilweise wurden die Hunde in den Garten gelassen, darüber hinaus aber nicht regelmäßig ausgeführt. Das Veterinäramt des Landkreises stellte bei einer Überprüfung der Tierhaltung im vergangenen Sommer einen schlechten Pflegezustand der Hunde fest.
Uringetränkte Pfoten und starker Fäkaliengeruch: Gießenerin werden Hunde weggenommen
So hatten die Tiere nasse, uringetränkte Pfoten und aufgrund ihrer Ausscheidungen war in der Wohnung ein starker Geruch nach Fäkalien und Ammoniak wahrnehmbar. Der Frau wurden deshalb bereits im August 2021 die Hunde weggenommen und ihr wurde das Halten und Betreuen von Hunden - mit Ausnahme von drei konkreten Tieren - untersagt, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Für eine zukünftige Haltung dieser Tiere wurde der Frau aufgegeben, bei einer Hundeschule ein Training zu absolvieren.
Im Dezember stellte das Veterinäramt dann bei einer unangekündigten Kontrolle fest, dass die Frau entgegen der Anordnung insgesamt wieder sechs Hunde hielt, davon fünf in einem Gehege im Wohnzimmer. Außerdem brachte das Veterinäramt des Landkreises in Erfahrung, dass die Hundeschule jedenfalls nicht entsprechend der Vorgaben aufgesucht worden war. Daraufhin nahm der Landkreis ihr auch diese Hunde weg und teilte ihr mit, dass das Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde nunmehr uneingeschränkt gelte.
Veterinäramt nimmt Frau aus Gießen Hunde weg: Verwaltungsgericht bestätigt Haltungsverbot
Hiergegen wandte sich die Frau mit ihrem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Sie trug vor, die Grundbedürfnisse ihrer Hunde nicht in grober Weise vernachlässigt zu haben, sodass bereits das Haltungsverbot unberechtigt sei. Demgegenüber führte die Amtstierärztin des Landkreises aus, dass der gezwungene dauerhafte Aufenthalt der Hunde in ihren eigenen Fäkalien und denen ihrer Artgenossen zu einem erheblichen und länger anhaltenden Leiden für die Tiere führe. Auch werde dem Bewegungs- und Erkundungsbedürfnis der Hunde in keiner Weise entsprochen.
Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung diesen tierärztlichen Ausführungen im Ergebnis angeschlossen und das vom Kreis ausgesprochene uneingeschränkte Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde für vollstreckbar angesehen, sodass auch die angeordnete Veräußerung der weggenommenen Hunde vollziehbar ist. Die Antragstellerin müsse sich an das Verbot halten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (red)
Die Gießenerin Gertrud Hanis kümmert sich um »ausrangierte« Hunde und sorgt dafür, dass sie ein gutes Leben bekommen.