Goldenes Dienstjubiläum

Linden (nal). Goldenes Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst feierte nun der Lindener Ehrenbürgermeister Dr. Ulrich Lenz im Gießener Amtsgericht. Zwar wirkte er zuletzt im Ortsgericht Großen-Linden, welches im Lindener Rathaus sitzt. Doch die Verwaltung ist derzeit noch geschlossen.
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen, Meinrad Wösthoff, überreichte die Ehrungen. »Für gewöhnlich finden solche Ehrungen in den Kommunen statt«, sagte er und überreichte eine von Ministerpräsident Volker Bouffier unterzeichnete Urkunde.
Wösthoff verwies bei der Ehrung darauf, dass nach einer Gesetzesänderung es schwierig geworden ist, 50 Jahre vollzumachen: Mussten einst 50 Jahre insgesamt erreicht werden, so sind nun 50 Jahre ohne Unterbrechung erforderlich um in den Genuss einer »finanziellen Jubiläumszuwendung« zu kommen. Lenz falle jedoch noch unter die »Altregelung« und so zählen hier schon jene 18 Monate Grundwehrdienst, die dieser am 1. April 1967 antrat. Es folgte ein Angestelltenverhältnis bei der Justus-Liebig-Universität 1974 und dann die Zeit als Bürgermeister der Stadt Linden von Juni 1977 bis Mai 2013.
Am 1. April hatte Lenz den Vorsitz des Ortsgerichts Leihgestern übernommen und diesen bis zu seinem Wechsel zum Ortsgericht Großen-Linden bis zum 3. Mai 2015 inne. Seit dem 4. Mai 2015 ist Lenz Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsbezirk Großen-Linden.
Der Amtsgerichtspräsident schilderte, dass viele Städte bereits ihre Ortsgerichte zusammenlegen müssen, damit diese die Personenzahl abdecken können. Ortsgerichte gebe es nur in Hessen, seien im Interesse der Bürger jedoch wichtig.
Dies unterstrich auch Lenz, der nicht nur kurze Wege für den Bürger, sondern auch niedrige Gebühren etwa für Beglaubigungen und bei Gebäudeschätzungen hervorhob. Gerade aber Corona habe zu einer schwierigen Situation geführt, weil das Lindener Rathaus geschlossen und das Ortsgericht schwer zu erreichen war. Hinzu kämen gesetzliche Vorgaben, die es nach den Worten der für die Ortsgerichtsaufsicht zuständigen Amtsgericht-Geschäftsleiterin Gabriele Danne »den Ortsgerichten in den letzten Jahren ihre Arbeit nicht gerade leicht mache«.
Lenz kritisierte, dass der Gesetzgeber dieses Angebot aber auch verkompliziere: »Wenn wir eine Umsatzsteuer bei Kleinstbeträgen erheben müssen, dann greift sich mancher an den Kopf.« Wösthoff sagte, dass es sich bei den Steuern um eine EU-Vorgabe handele, wobei sich der Gesetzgeber nun daran mache, die Gebührenordnung der Ortsgerichte anzupassen, damit diese Dienstleistung umsatzsteuerfrei werden.
Lenz dankte den bei der Ehrung anwesenden Ortsgerichtsmitglieder Hans Ulrich Heymann, Dieter Haggenmüller, Jürgen Herold und Frank Müller für ihr Engagement und ihre Teilnahme an der Veranstaltung. ARCHIVFOTO: RGE