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Geldstrafe nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Von: Lothar Rühl

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Linden/Wetzlar (uer). Ein 40-jähriger Mann aus Linden ist vom Amtsgericht in Wetzlar wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 12. Februar 2022 einen Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung gewaltsam Widerstand geleistet zu haben. Dabei gab es eine Auseinandersetzung auf dem Parkplatz der Wetzlarer Polizeistation.

Als der Angeklagte seine Hände auf das eigene Fahrzeug legen sollte, habe er sich widersetzt und den Anweisungen keine Folge geleistet. Drei Polizeibeamten waren nötig, um ihn zu Boden zu bringen und zu fixieren.

Als Richterin Cathrin Frielinghaus nun den Angeklagten zu den Vorwürfen befragte, hatte dieser nur Vorwürfe gegen die Polizeibeamten vorzubringen. Dem Vorfall auf dem Parkplatz an der Frankfurter Straße vorausgegangen war eine Auseinandersetzung der Angeklagten mit seiner Ex-Partnerin. Die beiden hatten sich in Linden gestritten. Daraufhin floh die Frau über die Autobahn Richtung Herborn. Unterwegs verständigte sie die Polizei über Notruf und erklärte, dass sie Angst vor dem 40-Jährigen habe.

Die Beamten rieten ihr, zur Polizeistation in Wetzlar zu kommen. Dort verließ sie ihren Pkw und suchte Schutz bei den Beamten. Der Lindener war seiner Ex-Partnerin bis dahin gefolgt. Als ein 31-jähriger Polizeibeamter an sein Auto kam, um die Personalien zu ermitteln, weigerte sich der Angeklagte. Stattdessen wollte er mit dem Beamten diskutieren: »Ich wollte nur mit ihr reden«, sagte er vor Gericht. Noch immer erbost stieß er vor dem Amtsgericht Beschuldigungen gegen die Polizisten aus. »Ich war nicht aggressiv zu den Beamten«, beteuerte der Lindener.

Als der Mann dem Polizisten nicht Folge leistete, kamen zwei weitere Beamte dazu, um ihn zu Boden zu bringen und zu beruhigen. »So geht man nicht mit Menschen um, so nicht«, kommentierte der Angeklagte seinen Widerstand.

Streit eskaliert

Der Polizeibeamte erklärte, dass der Mann seinerzeit sehr aggressiv reagierte. Als er ausgestiegen sei und die Hände vorgestreckt habe, seien seine Kollegen und er davon ausgegangen, dass er sie angreifen wolle. Auch der zweite Polizeibeamte schilderte den Hergang, der dazu führte, dass der Angeklagte zu Boden gebracht und anschließend fixiert wurde. Weil die Ex-Freundin den Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum äußerte, musste sich der 40-Jährige auch noch weiteren Kontrollen unterwerfen.

Im Nachhinein hat sich der arbeitslose Lindener bei den Polizisten für seinen Widerstand entschuldigt. Dennoch: »Ich habe mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher«, verteidigte er sich. »Ich wollte mich nicht befehlen lassen«. Zudem habe er nicht gewusst, weshalb diese Maßnahmen stattfanden. Er räumte ein, dass das Verhältnis zur Ex-Partnerin angespannt war: »Es ist an diesem Tag eskaliert bei uns«. Als Richterin Frieling dem Lindener das letzte Wort vor der Urteilsfindung erteilte, sagte dieser: »Ich plädiere auf unschuldig. Ich lasse mich hier nicht bestrafen«.

Die Staatsanwaltschaft sah die Anklagepunkte erhärtet und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro, also 1500 Euro. Die Richterin verurteilte den Lindener angesichts der Tatsache, dass er von Bürgergeld seinen Unterhalt bestreitet, zu 40 Tagessätzen à 15 Euro (600 Euro). Der Mann kündigte Widerspruch an.

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