Magistrat widerspricht Anliegern
Lich (pm). In einer Stellungnahme zu dem am vergangenen Samstag erschienenen Leserbrief zum geplanten Straßenausbau in Langsdorf verweist der Magistrat der Stadt Lich darauf, dass ein Austausch von Kanal- und Wasserleitungen in den betroffenen Straßen unumgänglich sei.
Es sei selbstverständlich, dass im Zuge einer solchen Baumaßnahme ein innerörtlicher Verkehrsweg - wie andere Straßen auch - entsprechend den Merkmalen der Satzung der Stadt über das Erheben von Erschließungsbeiträgen hergestellt werde.
In dieser Satzung sind die Merkmale einer Erschließung klar definiert, so der Magistrat. Diese Merkmale seien im Schneppenhain und in der Blumenstraße in Langsdorf nicht erfüllt, »was wiederum während der Beratungen in den städtischen Gremien anhand von Bildern nachgewiesen wurde«.
Von einer selektiven Berücksichtigung einzelner Erschließungsmerkmale seitens des Bürgermeisters könne nicht die Rede sein. »Dass nach Darstellung der örtlichen Gegebenheiten nach wie vor seitens einzelner Anliegerinnen und Anlieger unterstellt wird, die betroffenen Straßen erfüllten diese Merkmale, war und ist weder für den Magistrat noch für Fachleute nachvollziehbar und erscheint bisweilen abenteuerlich, ließen die beiden Straßen sich doch mit einem geteerten Feldweg vergleichen«, heißt es in der von zehn Personen unterzeichneten Stellungnahme.
Aufgrund des Zustandes der beiden Straßen und der nicht nachweisbaren Merkmale einer Erschließung sei der Magistrat verpflichtet, die Ersterschließungsbeitragssatzung bei der Umsetzung der Baumaßnahme - also Ortsrecht - anzuwenden. »Eine Nichtbeachtung des Ortsrechts und somit des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und die daraus folgende Inkaufnahme einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt Lich und ihrer Bürgerinnen und Bürger erfüllt in meinen Augen den Tatbestand der Untreue«, erklärt Bürgermeister Dr. Julian Neubert für den Magistrat.
Der Rechtsstaat räumt den Betroffenen wiederum ein, gegen den zu erwartenden Beitragsbescheid einen Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen.
Abschließend kritisiert der Magistrat die Diskreditierung der parlamentarischen Mehrheit als »Jasager-Mehrheit« und hinterfragt die offensichtliche Motivation der Autorinnen und Autoren des Leserbriefes, das Gemeinwohl hintanzustellen.