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Lichs Bäume besser schützen

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Von: Christina Jung

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Lich (ti). Den Erhalt und die Entwicklung des Grünbestandes in der Stadt Lich haben sich BfL, Grüne und FDP auf die Fahne geschrieben. Zwei Anträge lagen dazu dieser Tage im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Entwicklung vor. Beide zog das Mehrheitsbündnis wieder zurück. Der Grund: Eine Umsetzung wäre nicht so einfach wie gedacht. Jetzt soll erst ein Konzept her.

In einem der beiden Anträge geht es um eine Selbstverpflichtung der Stadt, pro Jahr mindestens 50 Bäume zu pflanzen. Der andere fordert vom Magistrat die Ausarbeitung einer Grünschutzsatzung. Deren Ziele sollen unter anderem der Erhalt eines artenreichen Gehölzbestandes, des Lebensraums von Vögeln und Kleintieren sowie des menschlichen Erlebnis- und Erholungsraums sein, außerdem die Verbesserung des Stadtklimas, die Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse sowie die Wahrung der stadtbildprägenden Funktion des Grüns. Was darüber hinaus für die Stadträte zu berücksichtigen wäre - etwa der Geltungsbereich, zulässige und verbotene Maßnahmen oder Ausnahmegenehmigungen -, erläutern die Fraktionen auf knapp zehn Seiten.

Dies so umzusetzen, birgt allerdings gewisse Schwierigkeiten, wie der städtische Umweltbeauftragte Guido Linke und Revierförster Ulrich Gessner dem Gremium erläuterten. Die Experten hatten die Thematik im Vorfeld beleuchtet und Überlegungen zur Problemlösung angestellt.

Größte Hürde für eine kommunale Baumschutzsatzung ist demnach die Rechtslage. Denn eine pauschale Unterschutzstellung ab einem bestimmten Stammumfang verstößt laut Linke gegen Bundesnaturschutz- und hessisches Ausführungsgesetz. Die Kommune müsse die Schutzwürdigkeit jedes Baumes einzeln nachweisen, also zunächst ein entsprechendes Kataster erstellen. was vor allem mit Blick auf Privatgrundstücke problematisch sei. Darüber hinaus sei eine praktische Umsetzung mit dem bisher vorhandenen Personal nicht möglich, die Aufstockung um mindestens eine halbe Stelle notwendig, so der Revierförster.

Handlungsbedarf ist für Gessner allerdings gegeben. In seinem Vortrag machte er deutlich, wie vielen und welchen Gefahren Bäume insbesondere im öffentlichen Raum ausgesetzt sind, beispielsweise durch Baustellen, Fehler beim Pflanzen sowie mangelnde oder falsche Pflege- beziehungsweise Schutzmaßnahmen. Gessner: »Wir brauchen ein gutes Konzept, das man neu denken muss.«

Neue Richtung

Zwecks Erhalt und Förderung des innerstädtischen Baumbestandes sind aus seiner Sicht Nachpflanzung gefällter Bäume, Neuanpflanzungen entlang von Straßen, auf Friedhöfen, Spielplätzen oder in Parkanlagen notwendig, außerdem das Festlegen von Standards zur Pflanzung und Pflege und die Verbindlichkeit von Baumschutz auf Baustellen. Mit Blick auf Bäume in Privatbesitz schlägt Gessner Beratungsangebote für Bürger sowie das Überprüfen von Vorgaben auf ihre Einhaltung vor.

Aufgrund der »neuen Erkenntnisse« zog Berchthold Büxel (Grüne) den Antrag zur Grünschutzsatzung nach der Präsentation der beiden städtischen Experten für das Mehrheitsbündnis zurück. Ebenso wie im Anschluss Joachim Siebert (BfL) den Antrag zu den 50 Baumpflanzungen. Beide allerdings mit dem klaren Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zu entwickeln und die Anträge im Geschäftsgang zu belassen. Siebert: »Ich denke, es ist klar, wohin wir gehen wollen. In eine Richtung, in die wir in den vergangenen Jahren nicht gegangen sind.«

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