Juristisches Tauziehen beendet
Lich (ti). Das juristische Tauziehen zwischen der ehemaligen Leiterin einer Licher Kita und ihrem Arbeitgeber, der Stadt, ist beendet. Die Erzieherin hat davon Abstand genommen, gegen ein am Gießener Arbeitsgericht im März gesprochenes Urteil Berufung einzulegen. Dort hatte sie wegen ihrer Versetzung Klage gegen die Kommune erhoben und war gescheitert.
»Aufgrund der Entscheidungsgründe im Urteil erschien eine Fortsetzung des Rechtstreites wenig zielführend, deshalb haben wir auf Rechtsmittel verzichtet«, erklärte auf Anfrage dieser Zeitung Assessor Roland Klös, der die Erzieherin vor Gericht vertreten hatte.
Zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Licher Kita, in der die Klägerin in Leitungsfunktion tätig war, in die Schlagzeilen geriet. Im Juni 2020 hatten Eltern massive Vorwürfe gegen sie und eine weitere Erzieherin erhoben. Es ging um allzu autoritäre Erziehungsmethoden. Zudem standen strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum, die sich allerdings nicht bestätigten. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen 2021 ein.
Allerdings wurde in der Angelegenheit auch Bürgermeister Dr. Julien Neubert tätig, ließ Veränderungen am pädagogischen Konzept und Beschwerdemanagment der Kita vornehmen und machte von seinem Direktionsrecht Gebrauch, was die Versetzung der Erzieherinnen zur Folge hatte. Die Leiterin verlor ihre Position, sollte als Springer in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden. Dagegen zog sie vor das Arbeitsgericht. Zwei Gütetermine scheiterten, im März kam es zur Entscheidung mit dem bekannten Ausgang.
Nach Auffassung der zuständigen Kammer war die erfolgte Weisung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers (Stadt) gedeckt und entsprach billigem Ermessen, wie Annette Stomps, Pressesprecherin des Gießener Arbeitsgerichtes auf GAZ-Anfrage sagte. Es sei diesem zuzugestehen, fortbestehende Konflikte mit Eltern durch entsprechende Weisung aufzulösen. Aufgrund der räumlichen Nähe der nunmehr zugewiesenen Tätigkeitsstätten und der Beibehaltung der Vergütung gehe die vorzunehmende Interessenabwägung zulasten der Arbeitnehmerin aus, so Stomps.
Bereits vor der Urteilsverkündung hatte Klagevertreter Klös angekündigt, Berufung gegen eine solche Entscheidung einzulegen. Dass er und seine Mandantin davon Abstand genommen haben - die Rechtsmittelfrist ist Mitte Mai abgelaufen -, kam im Licher Rathaus gut an.
»Ich bin erleichtert, dass man offenbar zu der Einsicht gelangt ist, dass es überhaupt nicht zu beanstanden ist, dass ich von meinem Direktionsrecht Gebrauch gemacht habe«, so der Licher Bürgermeister, der im Rückblick noch einmal genauso handeln würde, wie er sagt. Neubert: »Letztlich war dies für die Einrichtung eine sehr, sehr gute Entscheidung.«