Für Klinikbesucher gilt weiterhin Maskenpflicht
Lich (pm). Die Asklepios-Klinik in Lich hat über die seit Anfang März in der Einrichtung geltenden Corona-Regelungen für Patienten und Besucher informiert. Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend aufgehoben ist, gelten im Krankenhaus vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben. So ist das Tragen einer FFP2-Maske beim Betreten der Klinik für Besucher weiter vorgeschrieben.
Es wird allerdings kein Impf- oder Testnachweis mehr benötigt.
Wenn Besucher die Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, werden sie gebeten, auf den Besuch der Angehörigen in der Klinik zu verzichten.
Für die stationären Patienten ist die generelle Maskenpflicht ebenso wie für Mitarbeiter seit dem 1. März entfallen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt aber weiterhin für ambulante Patienten sowie deren Begleitpersonen.
In bestimmten Klinikbereichen werden trotzdem besondere Vorgaben für Masken und Tests weiterhin eingehalten, heißt es in der Mitteilung der Licher Klinik. Des Weiteren appelliert die Klinik an die Verantwortung eines jeden gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.