Eisenbahn-Bundesamt entscheidet
Lich (pm). Die Erneuerung von vier Bahnübergangsanlagen in Lich rückt näher. Das Regierungspräsidium Gießen hat im Anschluss an das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren die Unterlagen mit einem befürwortenden Bericht an das Eisenbahn-Bundesamt in Frankfurt weitergeleitet. Dieses entscheidet über die Planfeststellung und das daraus resultierende Baurecht.
Zwei der vorhandenen Anlagen an den Bahnübergängen befinden sich an den Gemeindestraßen Hungener Straße und Hohler Weg und sollen aufgrund des hohen Instandhaltungsaufwandes sowie der erhöhten Störanfälligkeit erneuert werden. Bezüglich der Sicherheit und den Anforderungen an die Abwicklung des Verkehrs entsprechen die Übergänge nicht mehr in vollem Umfang den gesetzlichen Bestimmungen und werden daher an die technischen Anforderungen angepasst. Mit der Anpassung werde eine Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erreicht, unter anderem die Verkürzung der Schließzeiten des Bahnübergangs und eine Verbreiterung für den Neubau des Gehwegs.
Eine ersatzlose Schließung von zwei weiteren Bahnübergängen außerhalb der Ortslage von Lich ist aus verkehrstechnischen Gründen beabsichtigt.
Im Anhörungsverfahren sind von den anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen keine Stellungnahmen und Einwendungen erhoben worden. Mit den Behörden und Stellen sowie Privatpersonen, deren Belange und Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, konnte das Einvernehmen hergestellt werden.