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Nicht rechtskonform
Städtischer Etat ist aufs Neue einzubringen
- vonThomas Brücknerschließen
Laubach(tb). Was sich nach der Beschwerde von Stadtrat Hartmut Görges bei der Kommunalaufsicht bereits abgezeichnet hatte (die GAZ berichtete), ist nun fix: Der Etatentwurf 2021 der Stadt Laubach muss aufs Neue vom Magistrat festgestellt und vom Bürgermeister aufs Neue eingebracht werden - samt Haushaltsrede. Für Letzteres findet eine Sondersitzung des Notausschusses kurz vor dessen turnusgemäßer Zusammenkunft am Dienstag statt, der Magistrat arbeitet die Auflage der beim Kreis angesiedelten Aufsichtsbehörde am Montag ab.
Wie berichtet, hatte BfL-Politiker Görges eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landkreis eingereicht. Begründung: Der Magistrat habe den Beschluss zum Etatentwurf in einer Videokonferenz gefasst, das aber erlaube die Hessische Gemeindeordnung nicht. Das Gremium, so Görges, tage nicht-öffentlich, bei einer Videokonferenz sei dies und mithin der Datenschutz nicht gewährleistet. Nach Informationen dieser Zeitung hat der Kreis soeben diese Rechtsauffassung bestätigt, worauf Stadtverordnetenvorsteher Kühn die halbstündige Sondersitzung anberaumt hat.