1. Gießener Allgemeine
  2. Kreis Gießen
  3. Laubach

SPD spricht von »schlechtem Stil«

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Thomas Brückner

Kommentare

Laubach (tb). Der neue Anlauf der SPD in Sachen »Feuerwehrgerätehaus« ist gescheitert, das Stadtparlament hat entsprechenden Antrag in seiner Sitzung am Donnerstagabend nicht behandelt.

Anders als in der Ausschussrunde wandten sich die Genossen nun nicht mehr per se gegen den (bereits beworbenen) Verkauf des »Filetstücks«. Jetzt ging es darum, nach Ende der Abgabefrist von Angeboten am 16. Mai und vor der Entscheidung der städtischen Gremien zunächst die Bürger zu hören, diese bei der Bewertung der Nutzungskonzepte - von den Interessenten eingefordert - frühzeitig zu beteiligen.

Da die satzungsgemäße Drei-Wochen-Frist für das Einreichen von Anträgen abgelaufen, hätte eine Zweidrittelmehrheit von 21 Stimmen die Dringlichkeit der SPD-Vorlage bestätigen müssen. Bei nur vier Jastimmen der SPD, 16 Neinstimmen von CDU, FW, Grünen und FBLL sowie fünf Enthaltungen (zweimal Grüne und FDP, einmal FW) ward diese aber klar verfehlt. Eine Begründung gab es nicht.

Nicht der erste Anlass für Verärgerung für den SPD-Vorsitzenden Roeschen: Schon die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 22. März hatte er vorzeitig mit den Worten verlassen »Dann macht doch, was Ihr wollt!«. Denn: Eine Abstimmung über seinen »Alternativantrag«, wonach der Verkauf abgelehnt, das Gerätehaus für öffentliche Zwecke erhalten bleiben sollte, war ihm verweigert worden. Begründung des Vorsitzenden Heinrich Philippi (FW): Bürgermeister Meyer hatte die Beschlussvorlage des Magistrats auf »öffentliche Bekanntgabe« des Verkaufs - verbunden mit der Forderung nach einem Nutzungskonzept - zu Sitzungsbeginn zurückgezogen. Erklärt mit dem Hinweis, dass der Verkauf ja bereits 2017 beschlossen worden sei. Daher nur die Zur-Kenntnisgabe, über die keine Abstimmung zulässig ist. Diese »Herabstufung«, so am Donnerstag SPD-Mann Roeschen, sei just an dem Tag erfolgt, an dem die Antragsfrist für die Parlamentssitzung am 7. April ablief, so dass ein »regulärer Antrag« nicht mehr gestellt habe werden können. Dass der Dringlichkeitsantrag dennoch abgelehnt wurde - für ihn Beleg eines »schlechten Stils«.

Auch interessant

Kommentare