War es Mord aus Heimtücke oder Tat im Affekt?
Laubach (gl). »So kenne ich meine Schwester nicht« empörte sich am Donnerstag vor Gericht unter Tränen die Schwester jener 38-jährigen Frau, die Anfang März von einem gleichaltrigen Mann in Gonterskirchen brutal zusammengeschlagen und erwürgt worden war.
Gleich bei ihrem ersten Einsatz für einen Begleit-Service war die Mutter von vier Kindern aus Ranstadt von dem 38-Jährigen getötet worden. Der gebürtige Brandenburger ist geständig, betont jedoch, im Affekt gehandelt zu haben, nachdem ihn die Frau ausgelacht haben soll. Nun muss die Fünfte Große Strafkammer am Landgericht Gießen entscheiden, ob es sich tatsächlich um eine Tat im Affekt oder heimtückischen Mord handelt. Staatsanwalt Klaus Bender hat erhebliche Zweifel an der Version des Angeklagten »mit Glaubwürdigkeitsproblem« und hat gestern bereits auf »lebenslänglich« plädiert. Am Dienstag (19. August) werden Verteidigung und die Vertreter der Nebenklage plädieren. Eventuell kann dann auch Richter Bruno Demel das Urteil sprechen.
Ohne äußere Regung und mit Blick auf den Boden verfolgte der Angeklagte den Prozesstag, doch als die Schwester der Toten ihrer Verzweiflung Luft machte und Angehörige der Getöteten im Saal in Tränen ausbrachen, da brach es auch aus ihm heraus: »Was da passiert ist, tut mir sehr leid. Dass ich den Leuten weh getan habe - ich verstehe es einfach nicht«.
Ein solcher Gefühlsausbruch ist für den 38-Jährigen offenbar sehr ungewöhnlich - gleichwohl er als leicht aufbrausend gilt. So sagte auch der psychiatrische Gutachter aus, dass er trotz längerer Gespräche mit dem Mann wohl nur einen oberflächlichen Blick in dessen Seelenlage bekommen habe. Als selbstunsicher, vermeidend, wenig offen schilderte er den Angeklagten, der sich nur widerwillig auf Menschen einlasse. Immer wieder sei es zu Konflikten gekommen, die aber offenbar nicht in Handgreiflichkeiten endeten. »Die Beziehungs-Anamnese ist noch leerer und brüchiger als die Arbeits-Anamnese«, berichtete Dr. Rainer Gliemann über den arbeitslosen Mann, der bis zu seiner Verhaftung am Tag nach der Tat im Haus der Mutter lebte, sich aber nicht um »Hartz IV« bemühte. Lediglich zum vor längerer Zeit verstorbenen Vater habe der Mann eine engere Bindung gehabt.
Eine Beziehung hatte sich der Angeklagte aber offenbar mit einer 28-Jährigen aus Wetterfeld gewünscht, die gestern im Zeugenstand aussagte. Der Angeklagte sei ihr und ihrem Sohn ein guter Freund gewesen, stets hilfsbereit und freundlich, berichtete sie. Eine Liebesbeziehung habe sie jedoch abgelehnt. Gemeinsam habe man nachts Zeitungen ausgetragen, wofür der 38-Jährige ein paar Euro von ihr oder ihrer Mutter erhalten habe. Dass der Gonterskirchener fast jede Nacht um ein Uhr bei ihr auftauchte und man gegen drei Uhr gemeinsam zum Austragen aufbrach, war offenbar die Regel. Ihre Familie sei für ihn zur Ersatzfamilie geworden, berichtete die junge Frau.
Auch in der Tatnacht war der bullig wirkende Mann wie üblich in Wetterfeld erschienen. Er habe »miese Laune gehabt wie eigentlich jeden Tag«, habe etwas von »Stress mit der Familie« gesagt, aber ansonsten normal gewirkt. Doch das, was sich Stunden zuvor im Zimmer des Angeklagten abgespielt hatte, lässt sich mit dieser Schilderung nur schwer in Einklang bringen. Angeblich zum ersten Mal hatte er eine Prostituierte bestellt, sich mit der Frau verabredet und auch den Geschlechtsverkehr vollzogen. 150 Euro waren dafür vereinbart worden - Geld, das der Angeklagte nicht hatte.
Ob im Affekt oder aus Heimtücke - Fakt ist, dass der 38-Jährige sein Opfer hinschubste, mit seinem Körper zu Boden presste, die Frau mit Fausthieben traktierte und erwürgte. Die Leiche verfrachtete er in den Wagen der Frau. Er wurde auf einer Wiese bei Röthges gefunden. Ein Zettel mit der Telefonnummer des Angeklagten führte die Polizei schnell auf dessen Spur.
Dass das Opfer seinen späteren Mörder als Versager verspottet und auch auf dessen angebliches Flehen hin damit nicht aufgehört haben soll - das nahm der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht ab. Warum hätte die Frau, die sich nur wegen des Geldes mit dem Angeklagten eingelassen habe, so etwas Geschäftsschädigendes sagen sollen, fragte er in seinem Plädoyer. Vielmehr müsse es zum Streit um die vereinbarten 150 Euro gekommen sein. Heimtückisch habe der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt und bereits beim Schubsen einen Tötungsvorsatz gehabt. Auch der Katalog von Angriffsarten und das überlegte Nachtatverhalten - laut Gutachter ein »heftiges Argument« gegen eine Tötung im Affekt - spreche für heimtückischen Mord. Der Staatsanwalt beantragte »lebenslänglich«.