Baugebiet »Adolf-Wieber-Straße« gekippt

Laubach (tb). Das kleine Baugebiet »Adolf-Wieber-Straße« ist Geschichte, hat das Stadtparlament doch in seiner jüngsten Sitzung entsprechenden Antrag auf Änderung des Regionalplans abgelehnt. Es bleibt damit beim Vorbehaltsgebiet »Natur und Landschaft«.
Schon überraschend, war doch der Haupt- und Bauausschuss noch dem Magistrat gefolgt, der gemäß der Beschlusslage und trotz der hohen Hürden (Teilfläche im Außenbereich) eine Siedlungsfläche auszuweisen wünschte.
Nicht aber das Plenum. Das folgte mehrheitlich der SPD, kippte mit zwölf Neinstimmen von SPD (5), FBLL (1), Grünen (4) und FDP (2), bei fünf Enthaltungen der CDU und neun Jastimmen der FW diesen Änderungsantrag zum Regionalplan. Das nachrangige Bebauungsplanverfahren ist damit ebenfalls »gegessen«.
Rückblick: Mit der knappen Mehrheit von 16 Stimmen (CDU, FW, ein SPDler) hatte das Stadtparlament im Februar 2021 die Aufstellung des B-Plans »Adolf-Wieber-Straße« beschlossen. Der Anstoß war im Herbst von der SPD gekommen, die mit dem Bauplatzbedarf in der Kernstadt argumentiert hatte. Unter Hinweis auf die vom damaligen Bürgermeister Klug zwischenzeitlich veranlassten Fällungen alter Buchen und den Protest der Anwohner gegen die Planung hatte die Mehrheit der SPD-Fraktion nun aber davon Abstand genommen.
Die Untere Naturschutzbehörde prüfte hernach, ob Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz bzw. den Artenschutz vorlägen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln könnte dies ein Bußgeld nach sich ziehen; laut Stadtverwaltung jedoch ist bis dato kein (Bußgeld-)Bescheid eingegangen. Grundsätzlich klargestellt hatte die UNB aber, dass die Rodung »in jedem Fall den allgemeinen Vorschriften und Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegensteht«.
Die Bebauung der Wiese gegenüber der Kita ist nun passé. Für die Anwohner freilich, die das Fällen der Buchen beklagten, dürfte das nur ein schwacher Trost sein. FOTO: TB