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Zwei Jahre Verfahren: Streit um einen Hundebiss eskaliert

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Von: Stefan Schaal

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Jahrelanger Rechtsstreit nach einem Hundebiss in Langgöns (Kreis Gießen): Die Halter des beschuldigten Hundes wehren sich – und klagen gegen Polizei, Gericht und Bürgermeister.

Lang-Göns – Kaum ein Fall beschäftigt derzeit so viele Gerichte und Behörden im Kreis wie dieser: Nachdem ein Hund auf einem Feldweg in Lang-Göns einer Person in den Unterarm gebissen hat, muss sich die Halterin eines Rhodesian Ridgeback mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung beschäftigen. Diese aber fühlt sich gemobbt. Sie und ihr Mann wehren sich an allen Fronten.

Neo hat es sich gemütlich gemacht. Der zwölf Jahre alte Rhodesian Ridgeback fläzt sich neben einem großen weißen Sofa in einer Ecke des Wohnzimmers der Familie Hennig in Lang-Göns. Der Tatsache, dass der Hund im Mittelpunkt eines Streits steht, der momentan so viele Gerichte und Behörden wie sonst wohl kein Fall im Kreis Gießen beschäftigt, setzt Neo eine stoische Seelenruhe entgegen.

Streit um Hundebiss im Kreis Gießen: Halterin wehrt sich gegen Anschuldigungen

Die Staatsanwaltschaft Gießen prüft momentan eine Strafanzeige gegen die Halterin Neos, Sabina Hennig, wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Verwaltungsgericht Gießen entscheidet voraussichtlich in diesem Jahr darüber, ob ihr Hund weiterhin als gefährlich einzuschätzen ist.

In den Fall war auch bereits der Verwaltungsgerichtshof in Kassel involviert. Hennig selbst hat Strafanzeigen gegen den Leiter des Ordnungsamts in Langgöns und den gesamten Gemeindevorstand sowie gegen mehrere Polizeibeamte gestellt, einer Nachbarin wirft sie in einem Zivilverfahren am Gießener Landgericht zudem die Vortäuschung einer Straftat vor.

Und auch mit der Landkreisverwaltung haben sich die 58 Jahre alte Sabina und ihr 60 Jahre alter Mann Prof. Jürgen Hennig angelegt. Sie werfen dem Kreis Untätigkeit vor, beim Regierungspräsidium haben sie daher vorigen Monat eine Beschwerde eingereicht. Vor wenigen Tagen hat Hennig nun ein Schreiben der Landrätin Anita Schneider erhalten: Unter anderem weist die Landrätin eine Dienstaufsichtsbeschwerde Hennigs gegen den Langgönser Bürgermeister Marius Reusch zurück.

Kreis Gießen: Keine Gewinner bei Rechtsstreit nach Hundebiss

All diese Verfahren drehen sich wohlgemerkt vor allem um einen Augenblick, um eine Begegnung zweier Nachbarinnen und dreier Hunde auf einem Feldweg am südlichen Rand von Lang-Göns an einem lauen Sommerabend im August 2020 - und um einen folgenreichen Hundebiss.

Seit nun knapp zwei Jahren reiben sich die Beteiligten an dem Vorfall auf. Ob irgendwann rechtlich geklärt werden wird, welcher Hund in den Unterarm einer Frau gebissen hat, steht in den Sternen. Eines allerdings zeichnet sich als sicher ab: Kaum einer wird als Gewinner aus dem Streit hervorgehen. Eitelkeiten spielen eine Rolle. Und das Unvermögen, Konflikte im Gespräch, ohne den Rechtsweg auszutragen. Um den Biss eines Tieres geht es längst nur noch in Detailfragen. Geprägt ist der Streit vielmehr von einer Verbissenheit zwischen Menschen.

»Wenn wir den Eindruck haben, dass uns unrecht getan wird, wehren wir uns«, sagt Jürgen Hennig. »Gerechtigkeit ist ein absoluter Wert, der nicht erst ab einem bestimmten Level ins Spiel kommt«, fügt er hinzu. »Das ist ein Grund, warum wir es bis zum Ende durchziehen.«

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Seit nun knapp zwei Jahren wartet Sabina Hennig auf ein Vorankommen der Rechtsverfahren. Ihr Hund Neo habe nicht gebissen, sagt sie. © Oliver Schepp

Kreis Gießen: Hundehalterin wirft Verwaltungen Machtmissbrauch vor

Der russische Opposistionspolitiker Alexei Nawalny verbringe neun Jahre im Gefängnis, sagt Sabina Hennig. »Hier ist es mit der Rechtsstaatlichkeit und deren Durchsetzung aber auch nicht so weit her.« Polizei sowie Mitarbeiter von Verwaltungen hätten in ihrem Fall ihr Amt missbraucht und sich dabei gegenseitig unterstützt, ist sie überzeugt. »Da hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus.«

Kaum ein Tag vergeht, an dem sich die Familie nicht mit dem Fall beschäftigt. Die Behördenakte umfasst 1000 Seiten. Gleichzeitig ist dem Ehepaar in den vergangenen Monaten des Streits um den Hundebiss deutlich geworden, dass die Gräben zwischen ihnen und mehreren Nachbarn inzwischen unüberwindbar tief sind. Sie fühlen sich gemobbt.

Der Leiter des Ordnungsamts habe im Rahmen des Falls im Gespräch mit Anwohern die Familie diskreditiert. In sechs Jahren, nach seiner Pensionierung, werde die Familie Lang-Göns sicher verlassen, erklärt der an der Justus-Liebig-Universität lehrende Psychologie-Professor Hennig. »Wir sind hier mittlerweile weitgehend isoliert«, sagt er. »Wir sind zum Beispiel als asoziales Pack beschimpft worden.« Das Klima sei vergiftet. »Verbrannte Erde«, sagt Sabina Hennig. Auswandern ins Ausland sei eine Überlegung. »Hier werden wir definitiv nicht bleiben.«

Widersprüchliche Aussagen zum Hundebiss im Kreis Gießen

Unstrittig ist in der im Mittelpunkt stehenden Auseinandersetzung nur eines: dass am frühen Abend des 4. August 2020 am Lang-Gönser Waldrand ein Hund in den rechten Unterarm einer Frau gebissen hat. In allen anderen Punkten widersprechen sich die beiden Versionen des Vorfalls.

Sabina Hennig und Neo, der Rhodesian Ridgeback. seien auf sie und ihren weißen Mops namens Buddy zugelaufen, hat das Opfer gegenüber der Polizei erklärt. Die Frau erklärt, sie habe den Mops daraufhin hochgehoben, um ihn vor dem großen Hund zu schützen. Neo sei dann zwar nicht an den Mops herangekommen, »aber halt an meinen Arm«. Der Ridgeback habe sich eine Minute lang in ihrem rechten Arm festgebissen. Sie habe leicht mit den Füßen ausgeholt und den Hund getreten, »dass er von meinem Arm ablässt«.

Hennig erklärt hingegen, der in die Höhe gehaltene Mops habe in den Arm seines eigenen Frauchens gebissen. »Er wollte wohl von oben eigentlich in die Richtung meines Ridgebacks schnappen, und dann ist es zum Quetschbiss gekommen.« Der Mops sei nicht angeleint gewesen, ergänzt Hennig. Neo und ihr zweiter Hund, ein fünf Jahre alter Magyar Vizsla, hätten die andere Frau überhaupt nicht berührt.

Hundebesitzer wehren sich gegen Behörden: »Wir sind keine Querulanten«

Auf den Fotos, die nach dem Vorfall im Rahmen der Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung vom rechten Arm der Frau gemacht wurden, sind zwei Bissspuren deutlich zu sehen. Eine Messung der Abstände der Eck-zähne beim Ridgeback und dem Mops habe allerdings wenig Aufschluss gegeben, die Abstände seien nahezu identisch.

»Wir sind keine Querulanten«, sagt Jürgen Hennig. Die Familie trägt den Streit allerdings auf vielen Nebenschauplätzen aus. Gegen drei Polizeibeamte haben sie unter anderem Strafanzeige gestellt, weil einer E-Mail zufolge innerhalb der Polizei einer Beamtin angeordnet worden sein soll, »im Sinne« des Langgönser Ordnungsamtsleiters zu handeln.

Dieser mache Jagd auf sie, sagt Sabina Hennig. Er lüge und verleumde sie und habe behauptet, dass nicht ihr Hund, sondern sie gefährlich sei. Zwei Tage nach dem Vorfall bestimmte das Ordnungsamt einen Leinenzwang gegen den Ridgeback, eine gute Woche später erging ein Ausführverbot. Der Wesenstest eines Sachverständigen, der dem Hund »lobenswerte Charakter- und Wesenszüge bescheinige und die Frage erhebe, ob Neo überhaupt gebissen habe, sei nicht beachtet worden. Der Fall nagt freilich auch am Selbstbewusstsein der bisherigen Rettungshundeführerin Sabina Hennig.

Weil Neo nach dem Vorfall als gefährlich eingestuft wurde, darf das Paar mit ihm nicht in Begleitung anderer Hunde Gassi gehen. »Wir gehen jetzt drei-, viermal am Tag mit jedem Hund einzeln raus«, sagt Hennig. Das koste Zeit.

Beschwerde gegen Bürgermeister von Langgöns durch Landrätin abgelehnt

Der Gemeindevorstand mache sich durch Untätigkeit, ihr als Bürgerin beizustehen, strafbar. Bürgermeister Marius Reusch habe die Handlungen des Ordnungsamtsleiters billigend in Kauf genommen, beklagt das Paar außerdem. Indem Reusch einen Verwaltungsvorgang, an dem Hennig beteiligt war, als »unendliche Geschichte« bezeichnet habe, verlasse der Bürgermeister den Boden der Unparteilichkeit, Neutralität und Sachlichkeit.

Zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Langgönser Bürgermeister gibt es derweil eine Entscheidung: Die Landrätin hat sie abgewiesen. »Dass sich im Einzelfall Bürger durch einen Mitarbeiter der Verwaltung nicht zufriedenstellend behandelt fühlen, wird nicht zu vermeiden sein«, erklärt Schneider. »Das kann allerdings nicht dazu führen, dass die Mitarbeiter, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über Fachwissen verfügen, beliebig ausgetauscht werden.«

Jahrelanger Rechtsstreit im Kreis Gießen: Neo könnte Ausgang des Verfahrens nicht mehr miterleben

Das Hauptroblem sei, dass es nicht weitergehe, sagt Jürgen Hennig. »Die ganzen Verfahren dauern zu lange.« Er befürchtet, dass der zwölf Jahre alte Neo den Ausgang der Verfahren nicht erleben wird. »Das enttäuscht uns sehr«, sagt er. Seine Frau ergänzt: »Die Zeit als behördliches Instrument der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Mobbings.« Auf Nachfrage äußert sich der Langgönser Bürgermeister nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. So führt der Fall vor Augen, wie ein Streit eskalieren kann, wenn er in erster Linie über den Rechtsweg ausgetragen wird.

Der in der Ecke des Wohnzimmers liegende Neo hebt für einen Moment den Kopf, dann senkt er ihn wieder und ruht weiter. Auf die Frage, ob es das wert sei, den Konflikt so kompromisslos auszutragen, antwortet Sabina Hennig: »Ja.« Wer sich nicht wehre und sich nicht intensiv bemühe, »der hat keine Chance«. (Stefan Schaal)

In Langgöns lebt auch Kater Elmo. Als er viel später als gewöhnlich von einer nächtlichen Tour nach Hause kommt, bemerkt seine Besitzerin eine Schlinge um seinen Körper.

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